Berufsunfähigkeitsversicherung | Was ist zu beachten?

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann für die Dauer der Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente.

Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Die Ursachen sind vielfältig. Sie können sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sein. Neben Krankheiten und Unfallschäden, sind psychische Erkrankungen mittlerweile die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

Ab wann gilt man als berufsunfähig?

Per Definition gilt man als berufsunfähig, wenn man seinen aktuellen Beruf ab mindestens sechs Monaten auf unbestimmte Zeit hin nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kann. Die Grundlage für diese Regelung liefert die wöchentliche Arbeitszeit der betroffenen Person. Diese 50-Prozent-Regel kann natürlich nicht immer sinnvoll angewendet werden. Je nach Einzelfall kann von Berufsunfähigkeit auch gesprochen werden, wenn der prägende Hauptteil der Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann, auch wenn dieser vielleicht nicht 50 Prozent entspricht.

Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch ärztliches Attest und umfangreiche Unterlagen zur Krankheitsgeschichte.

Verfahren nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

Leistungsantrag: Tritt tatsächlich Berufsunfähigkeit ein, muss zunächst ein Antrag auf die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Nach Mitteilung der Berufsunfähigkeit an die Versicherung werden dem Antragssteller meist umfangreiche Fragebögen zugesandt. Hier ist Vorsicht geboten. Es ist empfehlenswert, bereits zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Risiken zu umgehen. Der vollständige Antrag ist mit allen geforderten Dokumenten an die Versicherung zurückzusenden.

Sachbearbeitung: Die Versicherung beauftragt im Rahmen der Sachbearbeitung des Leistungsantrags oftmals eigene Gutachter, welche eine Einschätzung zum Grad und der voraussichtlichen Dauer der Berufsunfähigkeit abgeben sollen. Zwar sind diese Gutachter zu Objektivität verpflichtet, aber unter Umständen ist es ratsam, ein zweites Gutachten einzuholen.

Versicherung zahlt nicht

Nicht selten kommt es vor, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigert. Etwa weil die Versicherung anzweifelt, dass tatsächlich eine Unfähigkeit in dem geforderten Maße vorliegt.

Es kommt außerdem vor, dass die Versicherung dem Betroffenen vorwirft, bewusst oder unbewusst Vorerkrankungen verschwiegen zu haben. Dies kann die Versicherung berechtigen, den Vertrag anzufechten oder von ihm zurückzutreten. Daher ist es äußerst wichtig, die sog. Gesundheitsfragen sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch besteht die Pflicht, bekannte Gefahrumstände der Versicherung mitzuteilen. Bereits im Antrag nicht erwähnte Kleinigkeiten können zum Leistungsausschluss führen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass die Versicherung schon einen Besuch beim Psychiater zum Anlass für eine Zahlungsverweigerung nimmt.

In manchen Fällen stellt die Versicherung nach einiger Zeit die Zahlungen ein, weil sie infolge einer Nachprüfung, zu der sie in der Regel berechtigt ist, nicht mehr davon ausgeht, dass der Betroffene dauerhaft berufsunfähig ist. Dafür genügt es manchmal schon, dass der Betroffene neue Fähigkeiten erworben hat.

Verweisungsklausel

Zu beachten sind insbesondere die teilweise in Verträge eingebauten sog. „Verweisungsklauseln“.

Durch solche Klauseln kann zum Beispiel festgelegt werden, dass man im Falle der Berufsunfähigkeit einer anderen „zumutbaren“ Tätigkeit nachzugehen hat (abstrakte Verweisungsklausel). Anders bestimmt die konkrete Verweisungsklausel, dass die Versicherung Zahlungen verweigern darf, wenn der Betroffene nach der Berufsunfähigkeit tatsächlich einem anderen Beruf nachgeht, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Solche Klauseln sind grundsätzlich zulässig. Allerdings obliegt es der Versicherung nachzuweisen, dass die neue Tätigkeit in Bezug auf die alte Tätigkeit gleichwertig ist.

Anwaltliche Beratung

Ebenso wie beim Stellen des Leistungsantrags nach Eintritt der Berufsunfähigkeit gilt es schon beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Antragsunterlagen sehr sorgfältig auszufüllen.

Sowohl mein Kollege, Herr Rechtsanwalt Herr Dr. Opitz-Bonse, als auch ich empfehlen, immer den Antrag und ohne jede Ausnahme mithilfe eines Rechtsanwaltes zu stellen. Denn es ist nicht unwahrscheinlich, dass Fragen im Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung von Ihnen missverstanden oder versehentlich unvollständig beantwortet werden und die Versicherung daher Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt. Wenn jedoch die Versicherung Leistungen abgelehnt hat, ist es auch für Rechtsanwälte oftmals sehr schwierig, diese außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen. Der Verzicht auf einen Rechtsanwalt kann daher sehr teuer werden.

Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie unter folgenden Links:

https://www.kanzlei-fathieh.de/berufsunfaehigkeitsversicherung.html

https://www.kanzlei-fathieh.de/berufsunfaehigkeitsrente-beantragen.html

https://www.kanzlei-fathieh.de/betriebliche-umorganisation-selbststaendige.html

https://www.kanzlei-fathieh.de/Versicherungsrecht.html


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