Berufung od. Revision gegen ein Urteil – eine zweite Chance für den Angeklagten? Vorteile u. Risiken

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  • Gegen Sie hat die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Amtsgericht oder Landgericht erhoben?
  • Nach langem Prozess hat das Gericht ein Urteil gegen Sie gesprochen?
  • Der Strafrichter, das Schöffengericht oder eine Strafkammer hat sie zu einer Freiheitsstrafe (Gefängnisstrafe mit oder ohne Bewährung) oder zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt?
  • Sie sind mit dem Ergebnis des Urteils nicht einverstanden und möchten daher gegen das Urteil vorgehen?

Wenn man als Verurteilter mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden ist, dann hat man die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Als Rechtsmittel kommen die Revision und vor allem die Berufung (Berufung nach §§ 312 StPO und Revision §§ 331 ff. StPO) in Betracht.

Während gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung und /oder Revision zulässig ist, können Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts nur mit Revision angegriffen werden.

Besonderheiten: Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafrecht nach § 55 JGG

Beim Jugendstrafrecht gibt es aufgrund des vorrangigen Ziels des Erziehungsgedankens Besonderheiten bei der Einlegung der Berufung oder Revision zu beachten. Gegen ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht, das sich gegen einen Jugendlichen oder einen Heranwachsenden richtet, darf jeder Rechtsmittelberechtigte nur ein Rechtsmittel, entweder Berufung oder Revision, einlegen.

Richtiges Rechtsmittel gegen ein Strafurteil: Berufung oder Revision?

Die Wahl des richtigen Rechtsmittels im Strafrecht gegen das Urteil des Amtsgerichts sollte nur von einem Fachanwalt für Strafrecht oder einem auf das Strafrecht besonders spezialisierten Rechtsanwalt bzw. einem Spezialisten für Verkehrsrecht getroffen werden. Ziel eines Rechtsmittels in einem Strafverfahren bei einer Freiheitsstrafe ist stets ein für den Verurteilten günstigeres Urteil zu erlangen. Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe versucht ein guter Strafverteidiger im Rechtsmittelverfahren, stets entweder einen Freispruch oder eine Strafaussetzung zur Bewährung zugunsten des Verurteilten zu erzielen.

Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafrecht

In einem Berufungsverfahren findet nochmals eine Beweisaufnahme statt, es werden z. B. Zeugen vernommen, Beweisanträge gestellt. In der Berufung wird der Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht also neu untersucht (zweite Tatsacheninstanz; es können neue Tatsachen und Beweismittel eingeführt werden). Anders ist das in der Revisionsinstanz. Hier wird das Urteil auf Rechtsfehler geprüft. Eine Verhandlung findet in vielen Fällen nicht statt, weil im Beschlussverfahren entweder das Urteil aufgehoben oder die Revision verworfen wird.

Achtung! Frist und Zuständigkeit

Die Berufung und die Revision müssen innerhalb von einer Woche nach (mündlicher) Verkündung des Urteils schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, welches das Urteil erlassen hat.

Nach dem Schlechterstellungsverbot darf ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten durch das Berufungsgericht oder Revisionsgericht abgeändert werden. Das Verbot der Schlechterstellung im Berufungs- und Revisionsverfahren gilt jedoch nicht uneingeschränkt.

Wirkung der Berufung oder Revision im Strafverfahren

Die rechtzeitige Einlegung der Berufung und auch der Revision führt zur Hemmung der Rechtskraft des Strafurteils. Dies spielt in der Praxis eine große Rolle für den Angeklagten, der sich bislang auf freiem Fuß befand. Denn er bleibt, sofern auch weiterhin keine Gründe (insbesondere Fluchtgefahr) für die Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen, in Freiheit. Des Weiteren gilt für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung und er kann sich noch als nicht vorbestraft bezeichnen.

Rechtstipp eines guten Strafverteidigers

Sobald ein Strafurteil gegen Sie verkündet wurde, achten Sie bitte unbedingt auf die Ein-Wochen-Frist und beauftragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht oder einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt mit der Überprüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Ihr Verteidiger entscheidet, ob für Sie die Berufung oder Revision das richtige Rechtsmittel ist. Ihr Verteidiger wird einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Erst nach der Durchsicht der Akte ist eine Aussage über die Erfolgsaussichten einer Berufung oder Revision möglich.

Sind Sie mit einem Urteil gegen Sie unzufrieden und möchten es unverzüglich von einem auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, dann rufen Sie Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi aus Hamburg unverbindlich an. Seit 2008 verteidigt Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ihre Mandanten schwerpunktmäßig in allen Rechtsproblemen des Strafrechts und des Verkehrsrechts engagiert, kompetent und hartnäckig.

Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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