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BGH weist Revision der Angeklagten im S&K-Prozess zurück

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Der anderthalbjährige Prozess um die Immobilienfirma S&K mit Sitz in Erlenbach am Main und Aschaffenburg muss nicht erneut aufgerollt werden. Der BGH wies kürzlich die Revision der Angeklagten Schraut und Köller ab. Das Urteil des LG Frankfurt, das die Angeklagten zu Gesamtfreiheitsstrafen von je 6 und 8 Jahren verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig.

Die im S&K-Prozess angeklagten Jonas Köller und Marc-Christian Schraut hatten gegen das Urteil des LG Frankfurt vom 29.03.2017 Revision eingelegt. Diese wurde nun vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Das Landgericht hatte Köller wegen Untreue, Anstiftung zur Untreue in sechs Fällen und Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt, Schraut wegen Untreue in 34 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren. Des Weiteren stellte der BGH fest, dass Köller durch diese Taten 1.200.000,00 € erlangt hatte. Somit sind das Urteil und die jeweiligen Haftstrafen nun rechtskräftig.

11.000 Geschädigte

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, mit ihrer Immobilienfirma S&K in den Jahren von 2008 bis 2013 ein Schneeballsystem aufgebaut zu haben. Damit betrogen sie rund 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro.

Dieser Prozess vor dem Landgericht Frankfurt hatte die üblichen Dimensionen eines Wirtschaftsprozesses bei Weitem gesprengt. Er dauerte mit über 110 Verhandlungstagen 19 Monate an. In dem Versuch, das Verfahren endlich beenden zu können, kam es dann im März 2017 schließlich zu einer Absprache: Der Vorwurf des schweren bandenmäßigen Betrugs wurde fallengelassen. Die Verurteilung der Beschuldigten erfolgte rein wegen Untreue. Aufgrund der Absprache wurden lediglich Schäden in Höhe von 90 Millionen Euro abgeurteilt.

So funktionieren Schneeballsysteme

Schneeballsysteme gibt es in zahlreichen Varianten. Doch sie alle versprechen dem Einzelnen für relativ wenig Kapitaleinsatz eine sehr hohe Rendite, deutlich höher als bei einer Bank. Der versprochene, hohe Zins wird zunächst auch tatsächlich ausgezahlt, sodass die Anleger noch mehr Geld ins System stecken.

Der Ablauf ist dabei immer gleich: Mehr und mehr neue Anleger müssen einzahlen, immer mehr neues Geld ins System gesteckt werden, damit die Ansprüche der Altkunden befriedigt werden und sie den versprochenen, hohen Profit erhalten.

Meistens geht das nur eine gewisse Zeit lang gut, denn ab einem bestimmten Punkt kommt einfach nicht mehr genug frisches Geld rein. Doch bis dahin haben sich die Hintermänner schon die Taschen vollgestopft und zahlreiche Anleger um ihr Geld betrogen.

Wenn auch Sie einem solchen Schneeballsystem zum Opfer gefallen sind, gilt es, schnellstmöglich aktiv zu werden, um noch Teile Ihrer Investition zu retten. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite und berate Sie in einem kostenlosen Erstgespräch ausführlich zu Ihrem Fall.



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