BeschlussOberlandesgerichts Bamberg vom 4. Juni 2021 (Aktenzeichen 1 Ws 283/21)

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Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. Juni 2021 (Aktenzeichen 1 Ws 283/21) behandelt ein komplexes Verfahren mit europarechtlichem Bezug, insbesondere die Auslegung und Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem, der Doppelbestrafung verbietet.


Die Bedeutung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Bamberg vom 4. Juni 2021 für Fälle von Kryptobetrug ist insbesondere im Kontext der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und der strafrechtlichen Verfolgung von Tätern in der Europäischen Union von Relevanz. Bei Kryptobetrug handelt es sich oft um Delikte, die international organisiert sind und bei denen Täter und Opfer in verschiedenen Ländern ansässig sein können. Hierbei ergeben sich wichtige Implikationen:

  1. Grundsatz der Nicht-Doppelverfolgung: Der Grundsatz ne bis in idem, der die Doppelverfolgung oder -bestrafung für dieselbe Tat innerhalb der EU verbietet, spielt eine wichtige Rolle bei der Strafverfolgung grenzüberschreitender Kriminalität, einschließlich Kryptobetrug. Dieser Grundsatz sorgt dafür, dass eine Person, die in einem Mitgliedstaat rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, nicht in einem anderen Staat für dieselbe Tat erneut strafrechtlich verfolgt werden kann.

  2. Anwendung und Vorbehalte des SDÜ: Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung der Auslegung von Art. 54 des SDÜ und der möglichen Vorbehalte, die Mitgliedstaaten geltend machen können. Für Fälle von Kryptobetrug bedeutet dies, dass eine einheitliche Rechtsanwendung innerhalb der EU angestrebt wird, wobei bestimmte nationale Vorbehalte berücksichtigt werden müssen.

  3. Einfluss auf die strafrechtliche Verfolgung: Die Vorlagefragen an den EuGH und deren Beantwortung können direkte Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden haben, Täter von Kryptobetrug über Grenzen hinweg zu verfolgen und zu bestrafen. Insbesondere die Klärung, inwiefern Vorbehalte gegen den Grundsatz der Nicht-Doppelverfolgung bei bestimmten Delikten, wie der Bildung krimineller Vereinigungen, bestehen bleiben, ist für die Praxis der Strafverfolgung von Bedeutung.

  4. Bedeutung für Opfer von Kryptobetrug: Eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung ist essentiell, um Opfer von Kryptobetrug zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Klärung des Anwendungsbereichs des Grundsatzes ne bis in idem und möglicher Vorbehalte kann somit auch den Schutz der Opfer solcher Betrugsdelikte beeinflussen.

Fazit

Der Beschluss des OLG Bamberg und die darauffolgenden Entscheidungen des EuGH könnten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Kryptobetrug in der EU prägen. Sie beeinflussen, wie effektiv Täter, die oft in internationalen Netzwerken agieren, verfolgt und verurteilt werden können. Dadurch haben diese rechtlichen Entwicklungen potenziell weitreichende Konsequenzen für die Sicherheit und das Vertrauen in digitale Währungen und den Finanzmarkt im Allgemeinen.


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Foto(s): @orlowa


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