Beschuldigt des Fahrens ohne Führerschein- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Fahren ohne Führerschein: Ein schwerwiegendes Delikt mit weitreicher

Das Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Straftat, die erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsstrafrecht, klärt über die strafrechtlichen Risiken auf und zeigt, wie er Mandanten in solchen Fällen erfolgreich verteidigt. Über die Plattform anwalt.de können Betroffene unkompliziert Kontakt zu ihm aufnehmen.

Was bedeutet „Fahren ohne Führerschein“?

Das Fahren ohne Führerschein (§ 21 StVG) liegt vor, wenn eine Person ein Kraftfahrzeug führt, obwohl sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dies meist in zwei Szenarien:

  • Ohne jemals eine Fahrerlaubnis erworben zu haben.
  • Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis oder während einer Sperrfrist.

Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt: „Das Gesetz unterscheidet sich klar zwischen dem Fahren ohne Führerschein und dem bloßen Vergessen des Dokuments.“ Wer keine gültige Fahrerlaubnis hat, begeht eine Straftat – mit teils schwerwiegenden Folgen.“

Die rechtlichen Konsequenzen

Die Strafen für das Fahren ohne Führerschein sind abhängig von den Umständen des Einzelfalls und können erheblich sein. Zu den möglichen Folgen gehören:

  • Geldstrafen: Diese richten sich nach den Tagessätzen und können je nach Einkommen empfindlich ausfallen.
  • Freiheitsstrafen: In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
  • Dauerhafte Sperrfrist: Die Neuerteilung des Führerscheins kann für einen langen Zeitraum, in extremen Fällen sogar dauerhaft, ausgeschlossen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge warnt: „Das Fahren ohne Führerschein hat nicht nur strafrechtliche Konsequenzen.“ Es wirkt sich oft auch auf bestehende Versicherungsverträge aus, da der Versicherungsschutz in der Regel entfällt.“

Die Verteidigungsstrategien von Andreas Junge

Rechtsanwalt Andreas Junge hat sich auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert und vertritt Mandanten, die des Fahrens ohne Führerschein beschuldigt werden, mit großem Erfolg. Seine Strategien umfassen:

  1. Prüfung der Beweislage: Häufig können Beweise über das tatsächliche Führen des Fahrzeugs in Frage gestellt werden.
  2. Milderung der Strafen: In vielen Fällen gelingt es, die Strafen erheblich zu reduzieren, etwa durch den Nachweis einer Einzelfahrt oder persönlichen bzw. beruflichen Notlage.
  3. Verkürzung der Sperrfrist: Ein zentrales Ziel der Verteidigung ist es auch, die Sperrfrist für die Wiedererlangung des Führerscheins möglichst zu verkürzen.

„Mein Fokus liegt darauf, die Konsequenzen für meine Mandanten so gering wie möglich zu halten und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu bieten“, so Junge.

Fazit

Das Fahren ohne Führerschein ist eine schwerwiegende Straftat mit weitreichenden Folgen, darunter hohe Geld- oder Freiheitsstrafen sowie dauerhafte Sperrfristen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Verkehrsstrafrecht, bietet professionelle Verteidigung und entwickelt effektive Strategien, um Strafen zu minimieren und Sperrfristen zu verkürzen. Über die Plattform anwalt.de können Betroffene schnell und unkompliziert Kontakt zu ihm aufnehmen und rechtlichen Beistand erhalten. In dringenden Fällen steht ein Notruf unter 01792346907 zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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