Besoffen mit E-Bike unterwegs - diese Strafen drohen! Tipps vom Fachanwalt

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Wer betrunken auf einem E-Bike unterwegs ist, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen, denn E-Bikes werden verkehrsrechtlich ähnlich wie motorisierte Fahrzeuge behandelt. Bereits ab einem Wert von 1,6 Promille wird dies als Straftat gemäß § 316 StGB gewertet, was erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Unter bestimmten Umständen – etwa wenn auffälliges Fahrverhalten oder Gefährdungen hinzukommen – kann auch bei niedrigeren Promillewerten eine strafbare Trunkenheitsfahrt vorliegen.

Welche Promillegrenze gilt für E-Bike-Fahrer?

Die Grenze von 1,6 Promille gilt für E-Bikes als absolute Fahruntüchtigkeit. Das bedeutet, dass eine Überschreitung dieses Wertes grundsätzlich als Straftat gewertet wird, unabhängig davon, ob die Person verkehrsgefährdend gefahren ist oder nicht. Zudem kann bei niedrigeren Werten eine strafbare Trunkenheitsfahrt vorliegen, wenn der Fahrer auffällig wird oder durch unsicheres Fahren auffällt. In solchen Fällen entscheidet die Polizei im Einzelfall, ob eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, die eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigt.

Mögliche Strafen und Konsequenzen

Die Strafe für eine Trunkenheitsfahrt auf dem E-Bike hängt vom Promillewert und den genauen Umständen der Fahrt ab. Wer mit über 1,6 Promille auf einem E-Bike erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen, die sich in Tagessätzen bemisst. Auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr sind möglich, besonders bei Wiederholungstätern oder bei zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, was bedeutet, dass das Führen eines motorisierten Fahrzeugs bis auf Weiteres nicht erlaubt ist. Häufig wird auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu prüfen.

Verhalten bei einer Kontrolle

Sollten Sie als E-Bike-Fahrer angehalten und unter Alkoholeinfluss kontrolliert werden, ist es ratsam, keine unüberlegten Aussagen zur Tat zu machen. Es ist sinnvoll, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der die Vorwürfe prüft und eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Unüberlegte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden und die Verteidigung erschweren. Ein spezialisierter Anwalt kann die Beweislage analysieren und mögliche Fehler in der Beweissicherung aufzeigen, die zugunsten des Betroffenen wirken können.

Unterstützung durch einen Straf- und Verkehrsrechtler

Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit auf dem E-Bike erfordert eine gezielte Verteidigungsstrategie. Ein erfahrener Anwalt im Straf- und Verkehrsrecht kann die Umstände des Vorfalls analysieren und die bestmögliche Verteidigung entwickeln, um eine milde Strafe oder die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Gerade bei einem drohenden Führerscheinentzug oder der Anordnung einer MPU ist anwaltliche Unterstützung entscheidend, um die persönlichen und rechtlichen Folgen zu minimieren.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht und bietet bundesweit Unterstützung bei Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel steht Dr. Bunzel Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Falls Sie wegen Trunkenheit auf dem E-Bike eine Anzeige erhalten haben oder eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall wünschen, können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wenden. Er bietet Ihnen eine erste rechtliche Orientierung und hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu planen. Sie erreichen Dr. Bunzel unter 0151 21 778 788 – gerne auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.

Foto(s): Dr. Maik Bunzel

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