Bestellungen bei „kraftbude.com“ – Beschuldigter / Vorladung – Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz

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Aufgepasst bei früheren Bestellungen auf kraftbude.com oder ähnlichen Websites!


Die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Polizei / Zoll Saarland erstattet mittlerweile bundesweit Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) gegen ehemalige Besteller der Website kraftbude.com.

In einem größeren Ermittlungsverfahren konnten mehrere Täter ermittelt werden, die über diverse Internet-Shops (seit 2014) in großen Mengen Arznei- und Dopingmittel vertrieben haben. Die Betreiber wurden mittlerweile zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen konnten auch elektronische Beweismittel ausgewertet werden. Insbesondere ist es den Ermittlern sogar gelungen, sich Zugang zu den Servern der Webshops zu verschaffen. Dadurch konnte die Bestellhistorie tausender Kunden nachverfolgt werden. Vor allem Bestellungen ab dem Jahr 2019/2020 stehen im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass man bei den inzwischen abgeurteilten Tätern Bestellungen getätigt hat, die den Verdacht einer Straftat nach dem Anti-Doping-Gesetz begründen.

Dieser Umstand hat zur Folge, dass vermehrt Besteller dazu aufgefordert werden, zur Vernehmung als Beschuldigter wegen des Verstoßes gegen das AntiDopG (Anti-Doping-Gesetz) zu erscheinen.


Nehmen Sie die Vorwürfe nicht auf die leichte Schulter.


Beim Erwerbs- und Besitzverbot gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG drohen Geldstrafen oder schlimmstenfalls sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.


Ich empfehle Ihnen folgende Vorgehensweise:


  • Machen Sie nach Erhalt einer Vorladung wegen des Verstoßes gegen das AntiDopG keine voreiligen Angaben.
  • Dies bedeutet, dass Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf machen und stattdessen. einen Strafverteidiger kontaktieren, der sich auf solche Doping-Fälle spezialisiert hat.
  • Ihr Strafverteidiger beantragt unverzüglich Akteneinsicht und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen. 
  • Bestenfalls kann das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das AntiDopG schon im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden.


Hunderte erfolgreiche Verteidigungen in Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz


Als früherer Wettkampf-Bodybuilder beim Deutschen Bodybuilding- und Fitness Verband e.V. (DBFV) ist mir sowohl die Thematik als auch die Leidenschaft für den Sport bestens bekannt. Auch dieser Umstand hat dazu geführt, dass ich mich gezielt auf die Verteidigung von Wettkampf- und Hobbysportlern spezialisiert habe.

Sie können mich gerne jederzeit unverbindlich kontaktieren.

Foto(s): @strafrecht-brill.de

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