Bestrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Anlegern ist dringend davon abzuraten, über die Handelsplattform Bestrade, die unter der Domain bestrade.global im Internet auftritt, Handelsgeschäfte abzuwickeln. 

Der Internetauftritt der Firma Bestrade bietet keinerlei Informationen über den Sitz oder eine Niederlassung der Firma. Als einzige Kontaktmöglichkeit wird eine E-Mail-Adresse angegeben: support@bestrade.global. Telefonisch ist die Firma nicht erreichbar, was bei seriösen Unternehmen unüblich ist, da diese in der Regel mehrere Kontaktmöglichkeiten, einschließlich einer Telefonnummer, anbieten.

Ein gesetzlich vorgeschriebenes rechtsverbindliches Impressum, das die vertretungsberechtigten Organe der Firma nennt, fehlt ebenfalls. Das Fehlen eines solchen Impressums stellt ein erhebliches Risiko dar und deutet auf eine mögliche unseriöse Geschäftspraxis hin.

Zudem verfügt Bestrade weder über eine Genehmigung der deutschen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), noch über eine Genehmigung einer anderen Aufsichtsbehörde, um Handelsgeschäfte anzubieten und für Anleger abzuwickeln. 

In Deutschland benötigt jeder Finanzdienstleister eine entsprechende Genehmigung gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG). Ohne diese Genehmigung verstößt das Anbieten von Finanzdienstleistungen gegen das KWG. Seriöse Handelsplattformen geben auf ihrer Webseite die Behörde an, die sie lizenziert hat, sowie die Registrierungsnummer der entsprechenden Erlaubnis. Diese Angaben fehlen bei Bestrade vollständig.

Unsere Kanzlei hat in einer Vielzahl von Fällen die Erfahrung gemacht, dass man dringend davon absehen sollte, über unregulierte Plattformen Handelsgeschäfte abzuwickeln. Viele dieser Plattformen agieren betrügerisch oder sind nicht seriös. 

Anleger sollten sich immer über die Zulassung und Regulierung einer Handelsplattform informieren und nur bei lizenzierten Anbietern investieren. 

Angesichts der erheblichen Risiken und Warnsignale, die gegen eine Anlage über die Handelsplattform Bestrade sprechen, sollten Anleger dringend davon absehen, über diese Plattform Geschäfte zu tätigen.

Anleger, die bei der Plattform Bestrade investiert haben und deren Guthaben nicht ausgezahlt wurde oder die Verluste erlitten haben, können sich für Informationen zur Schadenswiedergutmachung gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): : https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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