Betreuungsrecht - Abwehr von Zwangsbetreuung und Entmündigung (Geschäftsunfähigkeit)

  • 5 Minuten Lesezeit

Es kann schnell passieren, dass Sie durch Kräfteverfall, Unfall oder Krankheit ihre Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Oder aber andere solches böswillig über Sie behaupten, um über ein Betreuungsverfahren zumeist eigene wirtschaftliche Ziele zu verfolgen.
 
Die dann im Zuge der Ermittlungstätigkeit der Betreuungsbehörde bzw. des Betreuungsgerichts entfaltete Tätigkeit, welche im schlimmsten Falle in der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung (Entmündigung) durch das Vormundschaftsgericht mündet,  wird immer einen schwerwiegenden Eingriff in Ihr Selbstbestimmungsrecht darstellen und eine durch starke Verunsicherung und Ängste geprägte neue Lebenssituation für Sie darstellen. 

Deshalb ist es für Sie von ganz entscheidender Bedeutung, sofern Sie versäumt haben, die Einrichtung einer solchen Betreuung durch eine in guten Tagen verfasste Vorsorgeregelung (Vorsorgevollmacht) entbehrlich zu machen, jetzt besonnen und konsequent auf den staatlichen Eingriff in Ihr Privatleben zu reagieren, um diesen abzuwehren.
 
Denn nichts wird von betroffenen Menschen als unerträglicher empfunden, als von einem fremden Menschen – dem durch das Gericht bestellten Betreuer – in den persönlichsten Angelegenheiten reglementiert zu werden.

Schreiben vom Betreuungsgericht - Wie verhalte ich mich jetzt?

Bewahren Sie Ruhe! Sie fühlen jetzt sicher das dringende Bedürfnis, sich zu rechtfertigen, die Dinge klarzustellen. Die Sache schnellstmöglich zu beenden. Aber nochmals: Bewahren Sie Ruhe! Kein blinder Aktionismus! Rufen Sie auf keinen Fall bei Gericht oder der Betreuungsbehörde an, um sich zu erklären. Das wird zwangsläufig im Desaster für Sie enden.

Dies liegt daran, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt ein Informationsdefizit haben. Sie wissen nicht, was dem Gericht oder der Behörde bekannt geworden ist, warum diese  Handlungsbedarf sehen. Deshalb können Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt auch nur "falsch" erklären. 

Wie verteidige ich mich von Anfang an richtig - Akteneinsicht nehmen lassen

Wichtig ist, dass Sie unverzüglich in Kontakt mit uns treten, wenn Sie erstmalig von dem gegen Sie gerichteten Betreuungsverfahren Kenntnis erlangt haben. Denn über uns können Sie Ihr Informationsdefizit beseitigen. Wir werden für Sie Akteneinsicht in die Betreuungsakte nehmen und mit Ihnen dann auf Grundlage dieser Akteneinsicht das bestmögliche Vorgehen besprechen und Sie sicher durch den gesamten Prozess begleiten. Je früher wir Ihre Vertretung übernehmen können, umso effektiver und erfolgreicher kann unsere Arbeit für Sie sein.

Soll ich mit dem Betreuungsgericht kooperieren? Auf keinen Fall!

Wirken Sie unter keinen Umständen ohne vorherige anwaltliche Beratung an einem Gespräch mit dem sozialpsychiatrischen Dienst, einer psychiatrischen Begutachtung durch einen Nervenarzt oder an einem behördlichen oder gerichtlichen Anhörungstermin mit.
Sollte an Ihrer Wohnungstür der sozialpsychiatrische Dienst, ein vom Gericht bestellter Gutachter oder die Betreuungsbehörde unangekündigt vorstellig werden, weisen Sie diese lediglich höflich ab und bestehen Sie darauf, dass diese sich für einen zukünftigen Termin schriftlich bei Ihnen voranmelden. Lassen Sie sich unter keinen Umständen in ein Gespräch an der Haus- oder Wohnungstür verwickeln. Versuchen Sie sich nicht zu rechtfertigen.

Kann ich mich gegenüber dem Betreuungsgericht selbst verteidigen? - Korrespondenz nur über Ihren Rechtsanwalt

Rufen Sie auf keinen Fall beim Betreuungsgericht an und schreiben Sie dieses nicht an; auch wenn Sie gerade den dringenden Wunsch verspüren, die Sache zu klären. Ohne zu wissen, was gegen Sie vorliegt, können Sie sich doch nur 'um Kopf und Kragen' reden oder schreiben. Um Ihr Informationsdefizit zu beseitigen und so überhaupt eine sinnvolle Stellungnahme abgeben zu können, werden wir für Sie zuvor Akteneinsicht beim Betreuungsgericht nehmen und auf dieser Grundlage Ihre effektive Verteidigung in enger Abstimmung mit Ihnen vornehmen.

Wie verteidige ich mich gegen ein 'falsches' Gutachten?

Ist bereits ein Gutachten erstellt worden und auf Grundlage des Gutachtens eine Betreuung gegen Ihren Willen errichtet worden, können wir das Gutachten für Sie auf Fehlerhaftigkeit hin überprüfen und ggfs. anfechten und auf diesem Wege die Errichtung einer Betreuung verhindern bzw. eine bereits errichtete Betreuung wieder rückgängig machen.

Sollte beim Betreuungsgericht (Vormundschaftsgericht) bereits ein Betreuungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, werden wir Ihnen mit allen gebotenen Mitteln zur Seite stehen, um die Errichtung einer Betreuung gegen Ihren Willen (Zwangsbetreuung) zu verhindern oder eine bereits errichtete Betreuung zu beenden.

Wie finde ich den passenden Rechtsanwalt für die Abwehr der Betreuung?

Wir verfügen über eine annähernd 30-jährige Expertise in der Abwehr von Zwangsbetreuungen, insbesondere im Bereich der Vermögenssorge.

Wir sind eine der wenigen Kanzleien bundesweit die ausschließlich in der Abwehr von Zwangsbetreuungen insbesondere in den Vermögensangelegenheiten tätig ist. Konsequenterweise übernehmen wir keinerlei Tätigkeit als gerichtlich bestellter Betreuer und sind demnach vom Betreuungsgericht wirtschaftlich zu 100 % unabhängig. Somit brauchen wir – wenn Ihre Rechte nur so durchzusetzen sind – auch den intensiven Konflikt mit dem Betreuungsgericht nicht zu scheuen.

Zudem verfügen wir zusammen mit unseren medizinischen Kooperationspartnern über die erforderliche juristische und fachärztliche Expertise, um vom Gericht veranlasste Betreuungsgutachten zu kippen oder um präventiv ein Privatgutachten mit der Maßgabe der Verhinderung oder Aufhebung einer Betreuerbestellung erstellen zu lassen.

Kann ich einen Anwalt mit meiner Verteidigung beauftragen, der nicht an meinem Wohnort niedergelassen ist?  

Wir können Sie deutschlandweit vertreten und beraten zudem im europäischen Betreuungsrecht (adult protection law) wie etwa im Erwachsenenschutzrecht der Schweiz; der curatel ou tutelle in Frankreich oder der tutela, curatela y defensor judical  in Spanien. Unsere Beratung umfasst auch die in den Ländern unterschiedliche Ausgestaltung der Instrumente der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bzw. die Frage der Akzeptanz von deutschen Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Ausland oder ausländischer Vollmachten in Deutschland.

Wie kann ich generell einer Betreuerbestellung vorbeugen?

Nutzen Sie für die Etablierung einer belastbaren Vorsorgeregelung zudem unsere langjährige Erfahrung in der Gestaltung von Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen, um von vorne herein nicht in die Mühlen der Betreuungsgerichte zu gelangen. Denn so stellen Sie für den Fall der Fälle die Weichen für ein weiterhin selbstbestimmtes und von Ihren persönlichen Wertvorstellungen geprägtes Leben.
 
Kontaktieren Sie uns, im Notfall oder für die Planung Ihrer Vorsorgeregelung. Besuchen Sie auch unsere Webseite unter www.vorsorgerecht.eu
 
 Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können.
 
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich

Beiträge zum Thema