Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat das Ziel, die Privatsphäre von natürlichen Personen, im Datenschutzrecht spricht man von betroffenen Personen,  zu schützen und zu stärken. Ein zentraler Aspekt der DSGVO sind die sogenannten Betroffenenrechte. Diese Rechte ermöglichen es den Betroffenen, Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu erlangen und ihre informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Was sind Betroffenenrechte?

Betroffenenrechte sind Rechte der von einer Datenanwendung betroffenen Person gegenüber dem Verantwortlichenalso derjenigen Organisation (zB Unternehmen oder Behörde), die die personenbezogenen Daten des Betroffenen verarbeitet. Sie ermöglichen es der betroffenen Person, zu erfahren, welche sie betreffende Daten verarbeitet werden, sich gegen unrichtige oder unvollständige Datensätze zur Wehr zu setzen oder zu verlangen, dass Daten wieder gelöscht werden.

Welche Rechte gibt es?

Die DSGVO räumt jeder betroffenen Person gegenüber einem Verantwortlichen folgende Betroffenenrechte ein:

  • Recht auf Information (Art. 13 und 14 DSGVO)
  • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Durchsetzung der Betroffenenrechte

Die Durchsetzung der Betroffenenrechte ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzrechts. Um die Betroffenenrechte auszuüben, muss die betroffene Person ein Begehren an den Verantwortlichen richten. Im Normalfall, muss der Verantwortliche innerhalb einer Frist von einem Monat auf den Antrag reagieren.


Identitätsnachweis

Nach der DSGVO muss die betroffene Person ihre Identität nur nachweisen, wenn der Verantwortliche begründete Zweifel an ihrer Identität hat. Es darf nicht pauschal nach einer Ausweiskopie verlangt werden, wenn die Identität der betroffenen Person auf eine andere Art und Weise bestimmt werden kann.


Schlussfolgerung

Die Betroffenenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil des Datenschutzrechts und tragen dazu bei, die Privatsphäre von natürlichen Personen zu schützen und zu stärken. Sie ermöglichen es den Betroffenen, Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu erlangen und die Selbstbestimmung über ihre Daten zu wahren. Sollten Sie dazu anwaltliche Beratung benötigen, können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.


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Foto(s): Foto von Tim Mossholder auf Unsplash

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