Betrug beim Online-Banking – Sparkasse muss Schaden ersetzen

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Phishing gehört zu den weit verbreiteten Betrugsmaschen beim Online-Banking. Dabei erhalten die Opfer in der Regel eine gefälschte Mail ihrer Bank und werden unter einem Vorwand  über einen Link auf eine vermeintliche Webseite der Bank geleitet und sollen dort ihre sensiblen Kundendaten angeben. Ist das geschehen, räumen die Täter in kurzer Zeit das Konto ab. So ist es auch einem langjährigen Sparkassen-Kunden ergangen. Die Sparkasse muss ihm den entstandenen Schaden in Höhe von rund 40.000 Euro aber ersetzen. Das hat das Landgericht Halle mit Urteil vom 23. Juni 2023 entschieden (Az.: 4 O 133/22).

Der Kunde war selbstständiger Handwerker und nutzte beim Online-Banking das TAN-Verfahren mit einem TAN-Generator. Um den geschäftlichen Zahlungsverkehr kümmerte sich seine Frau. Diese erhielt schließlich eine Mail, die vermeintlich von der Sparkasse stammte. Dabei wurde sie aufgefordert zur Neukonfiguration des TAN-Generators den Link in der Mail anzuklicken und auf einer vermeintlichen Webseite der Sparkasse weitere Kundendaten anzugeben. Wie angekündigt, meldete sich kurz darauf telefonisch ein vermeintlicher Sparkassen-Mitarbeiter und gab der Frau Anweisungen zur Neukonfiguration des TAN-Generators. Die Frau befolgte die Anweisungen und tappte damit in die Falle. Wenig später hatten die Täter 39.000 Euro von dem Konto abgehoben und erhöhten auch das ursprüngliche Tageslimit von 10.000 Euro.

Nachdem das Ehepaar den Betrug entdeckt hatte, ließ der Mann das Konto sofort sperren und forderte von der Sparkasse den Ersatz des Geldes. Das LG Halle gab der Klage statt. Die Zahlungsvorgänge seien vom Kontoinhaber nicht autorisiert gewesen. Zudem habe die Sparkasse auch keine starke Kundenauthentifizierung verlangt. Der Kunde könne daher verlangen, dass die Sparkasse den Schaden ersetzt, so das Gericht.

„Bankkunden werden immer wieder Opfer von Betrug beim Online-Banking. Sie sind aber nicht schutzlos gestellt. Denn Banken und Sparkassen müssen in der Regel den Schaden ersetzen, wenn sie Zahlungen vorgenommen haben, die der Kontoinhaber nicht autorisiert hat. Der Kontoinhaber haftet nur, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. Das muss aber die Bank beweisen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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