Bewegung im Opel-Abgasskandal

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Das Landgericht Köln hat nun in einem von uns geführten Verfahren gegen die Adam Opel GmbH einen Beweisbeschluss erlassen (Beschluss vom 02.11.2021, Az.: 3 O 89/20).  

Es soll ein Gutachter beauftragt werden, die noch offenen Fragen zu klären.  

Vornehmlich geht es darum festzustellen, ob der Motor des Opel lnsignia des Klägers dergestalt programmiert war, dass die Software - vor dem Update - erkannte (etwa anhand von Lenkbewegungen, Umgebungsdruck, Geschwindigkeitswechsel, aber auch anhand anderer Parameter), ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr befand?

Sollte diese Frage bejaht werden, so möchte das Gericht wissen, ob sich dadurch zB die Abgasrückführungsrate änderte, die Ad-Blue-Versorgung reduziert wurde, vor dem Update das Fahrzeug überhaupt die Abgasnorm Euro6 erreichte und ob die jeweiligen Einrichtungen überhaupt zum Schutz des Motors notwendig gewesen seien. 

Vielleicht wäre es ratsam, wenn die Adam Opel GmbH hier Farbe bekennen würde und die Karten auf den Tisch legte. Das Bußgeld der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. wurde ja auch akzeptiert. 

Nach Bußgeld erster Beweisbeschluss 

Opel hatte im Dieselskandal ein Bußgeld von 64,8 Millionen Euro akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Bußgeld verhängt, weil mehrere Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte ausgestoßen hatten als beim Kraftfahrtbundesamt angegeben. Nach Zahlung des Bußgeldes sollte es kein Verfahren wie bei der VW AG geben. Gegen sechs verantwortliche Manager wurden die Verfahren wegen geringer Schuld beziehungsweise gegen Zahlung von Auflagen eingestellt. Opel sei auch weiterhin davon überzeugt, dass alle Fahrzeuge jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten. Eine illegale Abschalteinrichtung sei nicht vorhanden. 

Der oben benannte Hinweisbeschluss könnte nun ein Schritt in die andere Richtung sein. Dort könnte nun geklärt werden, ob möglicherweise doch eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist und dadurch ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz für Opel Fahrer in Betracht kommt. 

Opel Fahrer sollten jetzt handeln 

Sollten Sie einen Opel fahren, sollten Sie jetzt Ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Wir sind eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz und Vorreiter im Abgasskandal. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob ein Anspruch auf Schadensersatz für Sie in Betracht kommt. 


Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht - dem Bundesgerichtshof - gegen die Daimler AG zu klagen.

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG - ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.


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