Bewerbung und Schwerbehinderung

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Diese Frage einer Betroffenen möchte ich gern allen zugute kommen lassen:

Ich bin schwerbeschädigt und habe mich im öffentlichen Dienst beworben. Ich wurde auch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Später habe ich eine Absage ohne Begründung erhalten. Die Schwerbehindertenvertretung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie der Meinung ist, alle Bewerber hätten die gleiche fachliche Qualifikation.

Was kann ich tun?

Nach § 82 SGB IX haben insbesondere öffentliche Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Schwerbeschädigten (Vorbildfunktion).

Haben zwei Bewerber die gleiche fachliche Qualifikation, ist jedoch einer der Bewerber schwerbeschädigt oder wird er einem Schwerbeschädigten gleichgestellt, so ist der Schwerbeschädigte vorzuziehen.

Allerdings hat der schwerbeschädigte Bewerber keine Möglichkeit, die Qualifikation der anderen Bewerber zu überprüfen. Deshalb gibt es hier die Möglichkeit, den Arbeitgeber anzuschreiben und  eine detaillierte Begründung zu fordern, warum bei gleicher Qualifikation der andere Bewerber vorgezogen worden ist.

Hält die Begründung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, so kann unter Umständen durch einstweilige Gerichtsverfügung die Besetzung der Stelle vorerst gestoppt werden, bis diese Frage geklärt ist.

Anwaltstipp: Sie sollten auf jeden Fall auf einer detaillierten Begründung bestehen, da nicht auszuschließen ist, dass im Verhalten der Behörde ein Verstoß gegen das AGG zu sehen ist. Viel Erfolg. 

Rechtsanwalt Borth


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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