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BGH bestätigt Verurteilung wegen Entführung der Ehefrau eines Bankmanagers

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss vom 20.09.2016, Aktenzeichen: 1 StR 349/16, die Verurteilung eines Angeklagten wegen Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraubs und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten bestätigt.

Im vorliegenden Fall klingelte der Angeklagte im Juni 2015 an der Hauseingangstür der Wohnung eines Bankmanagers und gab sich als Paketbote aus. Als die Wohnungstür geöffnet wurde, zwang der Angeklagte die in der Wohnung befindliche Ehefrau und den Sohn unter Drohung mit einer Softairpistole, sich auf den Fußboden zu legen. Dann fesselte er den Sohn mittels eines Kabelbinders mit den Händen an einen Heizkörper und zwang die Ehefrau, die eine von innen abgeklebte Sonnenbrille aufsetzen musste, mit vorgehaltener Softairpistole mit ihm zu ihrem Wagen zu gehen.

In der Wohnung hinterließ der Angeklagte einen Brief, in dem er die Zahlung einer Lösegeldsumme von 2,5 Millionen Euro forderte. Mit der Ehefrau auf dem Beifahrersitz fuhr der Angeklagte nach München in unmittelbare Nähe zu einer von ihm vorher als Versteck angemieteten Wohnung.

Dem Opfer gelang es jedoch, sich auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufzentrums zu befreien und Hilfe zu rufen. Der Angeklagte erkannte, dass eine weitere Tatausführung unmöglich geworden war, und floh deshalb vom Parkplatz. Der Sohn des Ehepaars konnte alsbald von der Polizei befreit werden.

In erster Instanz wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Angeklagten wurde nun verworfen.


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