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BGH bestätigt Verurteilungen im "Flatrate-Bordell" Prozess

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Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06.06.2013, Aktenzeichen: 1 StR 581/12, die Verurteilung von Zuhältern wegen gewerbs- und bandenmäßig begangenen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bestätigt.

Im vorliegenden Fall hatten die Angeklagten mit anderen Bandenmitgliedern rumänische Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren zumeist mit falschen Versprechungen über lukrative berufliche Perspektiven nach Deutschland gelockt. Hier hatten sie die Frauen unter Ausnutzung von deren Mittellosigkeit und Sprachunkenntnis dazu veranlasst, der Prostitution nachzugehen. Dabei hatten die Angeklagten ab dem Jahr 2006 das Modell des sogenannten „Flatrate-Bordells" entwickelt. Die vorgeschriebenen Beiträge zur Sozialversicherung für die Prostituierten führten sie nicht ab.

In erster Instanz wurden die Angeklagten durch das Landgericht Stuttgart wegen vielfachen gewerbs- und bandenmäßig begangenen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und damit zusammenhängender weiterer Delikte (Zuhälterei, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Eine dagegen eingelegte Revision wurde durch den BGH verworfen.


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