BGH: Haftung aus Verkehrsunfall auch ohne Berührung

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Der BGH hat in einem Urteil vom 22.12.2016, Az.: VI ZR 533/15 eine Haftung aus Verkehrsunfall gemäß § 7, 18 StVG auch dann angenommen, wenn es nicht zu einer Berührung der Fahrzeuge gekommen ist.

Im konkreten Fall fuhr der Kläger mit seinem Motorrad hinter dem Motorrad der Beklagten. Diese überholte einen PKW und nahm dabei die Gegenfahrbahn in Anspruch. Der Kläger überholte daraufhin sowohl die Beklagte als auch den PKW und fuhr dazu noch etwas weiter links als die Beklagte. Ohne dass es zu einer Berührung der Motorräder kam, fuhr der Kläger ins Bankett und stürzte, wobei er sich schwere Verletzungen zuzog. Er gab an, die Beklagte habe mit ihrem Motorrad einen Schwenk nach links gemacht, als er dieses Motorrad schon fast überholt hatte.

Nachdem die Klage in der Berufungsinstanz abgewiesen wurde, hat der BGH in der Revisionsinstanz das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Der BGH begründet die Entscheidung vor allem damit, dass die Haftungsnorm im Straßenverkehr (§ 7 StVG) besonders weit auszulegen sei und es nicht darauf ankommt, ob sich der Führer eines Kfz verkehrswidrig verhalten habe oder es zu einer Berührung gekommen ist. Denn es kommt entscheidend darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang steht. Bei einem Unfall ohne Berührung muss aber noch hinzukommen, dass über die bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus das Fahrverhalten seines Fahrers in irgendeiner Art und Weise das Fahrmanöver des Unfallgegners beeinflusst hat (vgl. auch BGH Urt. v. 22.10.1968, VI ZR 178/67 u. a.)

Man sollte also gerade bei Spurwechsel- oder Überholvorgängen immer genau aufklären, ob ein bestimmtes Fahrverhalten ursächlich für das Fahrmanöver des anderen Beteiligten war. Nun wird im hier zitierten Fall das Berufungsgericht ein erneutes Sachverständigengutachten einholen müssen und danach unter Beachtung der Rechtsauffassung des BGH erneut über den Fall entscheiden.  


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