BGH stärkt Diesel-Kläger: Schadensersatz auch bei Finanzierung mit Rückgabeoption

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Erneuter Verbrauchersieg im Abgasskandal von VW am Bundesgerichtshof (BGH). Wer sein Fahrzeug über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert hat, dem kann trotzdem Schadensersatz zustehen, urteilte der BGH am 16. Dezember 2021 in einem Audi-Fall. Das sogenannte verbriefte Rückgaberecht lässt Kunden die Möglichkeit offen, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurück zu geben. Der Verbraucher könne auch das Auto behalten und Schadensersatz fordern. Der Schaden sei durch den Vertragsabschluss entstanden, so das Gericht (Az. VII ZR 389/21). Das aktuelle Urteil ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auch auf andere im Dieselskandal verwickelte Automarken anwendbar. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

BGH weist Verfahren im Abgasskandal von VW an OLG zurück

Im aktuellen Fall ging es am BGH um einen Audi A6 mit dem Dieselmotor EA897, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen war. Der BGH verwies das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Celle. Hier muss nun auch geklärt werden, ob Audi aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB haftet. Da die zweite Instanz diese Frage ausgespart hatte, weil es wegen des verbrieften Rückgaberechts davon ausgegangen war, dass der Käufer sowieso keinen Schadenersatz fordern kann, war die Haftung kein Gegenstand der BGH-Verhandlung. Der Fall muss nun in Celle neu verhandelt und entschieden werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten und Beurteilungen zum Verfahren zusammen:

  • Die BGH-Entscheidung zum Rückgaberecht lässt sich auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragen. 
  • Der BGH machte in seiner Entscheidung zum verbrieften Rückgaberecht deutlich, dass der Schaden des Klägers nicht dadurch nachträglich entfallen ist, weil er dieses Recht nicht ausgeübt, sondern das Finanzierungsdarlehen vollständig abgelöst und das Fahrzeug behalten hat. Er kann daher Schadensersatz einfordern.
  • Aus Sicht des Gerichts hätte der Kläger den Kaufvertrag in Kenntnis der Abgasmanipulation und aufgrund des daraus resultierenden Stilllegungsrisikos nicht abgeschlossen. Der Schaden liegt im Abschluss einer so nicht gewollten Vertragsverpflichtung.
  • Dass der Kläger das Darlehen vollständig ablöste, anstatt das Fahrzeug zu den beim Erwerb festgelegten Konditionen an die Verkäuferin zurückzugeben, so das Gericht, macht diese Verletzung seines wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts nicht ungeschehen. Der Nichtausübung des Rückgaberechts ist keine Zustimmung zu dem ursprünglich ungewollten Vertragsschluss zu entnehmen.
  • Da das Berufungsgericht in Celle keine Feststellungen zur vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB getroffen hat, beschäftigte sich der BGH nicht mit dem Thema. Das muss jetzt das OLG nachholen. 

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals erneut ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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