Dieselskandal - OLG Karlsruhe spricht Kläger Schadensersatz und „Deliktszinsen“ zu

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In einem weiteren Urteil wird dem Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Mit Urteil vom 19.11.2019 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 17 U 146/19), dass der Schadensersatzanspruch auch die Kosten für einen Kreditschutzbrief und „Deliktzinsen“ umfasse. Bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes sei jedoch eine Nutzungsentschädigung anzurechnen. Das OLG hat die Revision zugelassen.

Landgericht erkennt Schadensersatzansprüche an

In seiner Klage vor dem Landgericht forderte der Fahrzeugkäufer von dem Hersteller die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises und die bisher an die finanzierende Bank geleisteten Darlehensraten gegen Rückgabe des Pkw. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt sich um einen gebrauchten VW Touran, 2,0 l TDI, 103 kW, der mit dem Motor EA 189 ausgestattet ist. Das Landgericht erkannte die Schadensersatzansprüche des Klägers an, jedoch nicht die verlangten Zinsen. Gegen die Entscheidung des Landgerichts legten beide Parteien Berufung ein.

OLG ändert Urteil teilweise ab

Da der Autohersteller nach Auffassung des OLG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, stehe dem Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises und der an die finanzierende Bank geleisteten Darlehensraten zu. Der Schadensersatzanspruch schließe auch die Kosten für den mit dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Kreditschutzbrief mit ein. Allerdings müsse der Nutzungsvorteil für die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.

Anspruch auf „Deliktzinsen“

Der Senat hat dem Kläger „Deliktzinsen“ in Höhe von 4 % jährlich ab Zahlung der Darlehensraten zugesprochen. Da es bezüglich des Anspruchs auf Zinszahlungen bisher unterschiedliche Entscheidungen der Oberlandesgerichtssenate gibt, wurde die Revision in diesem Verfahren zugelassen.

Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Besitzern betroffener Fahrzeuge sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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