BGH-Urteil zur Therapiewahl und Aufklärungspflicht – Wie unsere Patientenanwälte Sie bei Behandlungsfehlern vertreten
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Am 21. Januar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil (Az.: VI ZR 204/22) zu den Themen Behandlungsfehler, ärztliche Aufklärungspflicht und Therapiewahl gefällt. Das Urteil stärkt die Rechte von Patienten, die durch Behandlungsfehler oder unzureichende Aufklärung geschädigt wurden. Unsere Patientenanwälte sind darauf spezialisiert, Sie in solchen Fällen umfassend zu beraten und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Worum geht es inhaltlich in dem dramatischen Fall?
Eine junge Patientin litt an einer seltenen Instabilität zwischen dem ersten und zweiten Halswirbel. Nach mehreren Operationen nach der sogenannten Gallie-Methode kam es zu schweren Komplikationen, die in einer Querschnittslähmung mündeten. Die Eltern der Klägerin waren nicht über alternative, risikoärmere Operationsmethoden (Verschraubungstechniken) aufgeklärt worden, obwohl diese nach Einschätzung eines Sachverständigen bereits zum damaligen Zeitpunkt für Kinder zur Verfügung standen.
Die Kernpunkte des Urteils zusammengefasst:
1. Weitreichender Entscheidungsspielraum des Arztes – aber nicht grenzenlos
Der BGH betont, dass die Wahl der Therapie grundsätzlich Sache des Arztes ist. Ärzte haben einen weiten Beurteilungsspielraum, müssen aber bei der Wahl zwischen verschiedenen Methoden eine verantwortliche Abwägung treffen. Entscheidet sich der Arzt für eine Methode mit höherem Risiko, muss dies durch besondere Umstände des Einzelfalls oder eine bessere Heilungsprognose sachlich gerechtfertigt sein. Zudem sind alle bekannten und medizinisch vertretbaren Sicherungsmaßnahmen anzuwenden, insbesondere wenn schwerwiegende Folgen für den Patienten drohen
2. Pflicht zur Aufklärung über Behandlungsalternativen
Das Gericht betont außerdem: Bestehen mehrere medizinisch anerkannte Behandlungsmethoden, die sich hinsichtlich Risiken und Erfolgsaussichten wesentlich unterscheiden, muss der Patient – beziehungsweise bei Kindern die Eltern – über diese Alternativen und deren jeweilige Vor- und Nachteile aufgeklärt werden. Nur so kann der Patient sein Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen und in die Behandlung wirksam einwilligen
3. Beweislast bei Aufklärungsfehlern
Wird der Patient nicht ausreichend über Alternativen informiert, ist die Einwilligung in den Eingriff unwirksam. Im Schadensfall muss der Patient nicht beweisen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung tatsächlich anders entschieden hätte. Es genügt, einen echten Entscheidungskonflikt plausibel zu machen. Erst dann muss der Arzt beweisen, dass der Patient sich auch bei vollständiger Aufklärung für die durchgeführte Behandlung entschieden hätte (sog. hypothetische Einwilligung)
4. Anforderungen an die Beweiswürdigung
Das Gericht kritisiert, dass das Berufungsgericht die Aussagen der Eltern der Klägerin nicht ausreichend gewürdigt und den Entscheidungskonflikt nicht ausreichend geprüft hat. Es reiche nicht aus, dass die Eltern den Ärzten vertraut hätten, wenn sie gar nicht über die relevanten Alternativen und deren Risiken informiert wurden. Gerade bei schwerwiegenden Risiken – wie einer Querschnittslähmung – sei zu erwarten, dass Eltern bei vollständiger Aufklärung zumindest ernsthaft über Alternativen nachgedacht hätten.
Praxistipps für Patienten von unseren Patientenanwälten: Was Sie aus dem BGH-Urteil zur Therapiewahl und Aufklärung mitnehmen können
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte von Patienten. Damit Sie Ihre Rechte im Behandlungsverhältnis besser wahrnehmen können, geben unsere Patientenanwälte Ihnen folgende Praxistipps an die Hand:
- Fragen Sie gezielt nach Behandlungsalternativen: Wenn Ihnen eine Behandlung oder Operation vorgeschlagen wird, fragen Sie aktiv nach, ob es andere medizinisch anerkannte Methoden gibt und wie sich diese hinsichtlich Risiken und Erfolgsaussichten unterscheiden. Ärzte sind verpflichtet, Sie über solche Alternativen und deren Vor- und Nachteile aufzuklären, wenn sie sich wesentlich unterscheiden.
- Lassen Sie sich Risiken und Erfolgschancen erklären: Bitten Sie Ihren Arzt, die jeweiligen Risiken und Erfolgsaussichten der vorgeschlagenen Behandlung und der Alternativen verständlich darzustellen. Gerade bei schwerwiegenden Risiken – wie dauerhaften Schäden oder Behinderungen – sollten Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen und welche Alternativen bestehen.
- Verlangen Sie eine schriftliche Dokumentation: Lassen Sie sich die Aufklärung über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken schriftlich bestätigen. Dies kann im Streitfall entscheidend sein, um Ihre Rechte durchzusetzen.
- Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein: Wenn Sie unsicher sind, können Sie jederzeit eine zweite ärztliche Meinung einholen – dies sollten Sie insbesondere bei Eingriffen mit erheblichen Risiken tun oder wenn Ihnen Alternativen nicht ausreichend erläutert wurden. Auch die Überweisung in eine spezialisierte Klinik kann eine Option sein, wenn dort mehr Erfahrung mit seltenen oder komplexen Erkrankungen besteht.
- Entscheidungskonflikt offen ansprechen: Sollten Sie nach der Aufklärung unsicher sein, ob Sie der vorgeschlagenen Behandlung zustimmen möchten, teilen Sie dies Ihrem Arzt mit. Ein solcher Entscheidungskonflikt ist Ihr gutes Recht und kann im Streitfall relevant sein, falls Sie nicht ausreichend informiert wurden.
Das BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der umfassenden Aufklärungspflicht, des Patientenschutzes und der Waffengleichheit im Arzthaftungsrecht. Wer als Patient nicht ausreichend über Alternativen und Risiken informiert wurde, kann gegen Ärzte und Kliniken vorgehen und Ansprüche auf Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz geltend machen.
Sie vermuten einen Behandlungsfehler oder wurden nicht ausreichend über Alternativen aufgeklärt? Unsere Patientenanwälte bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung und kämpfen engagiert für Ihre Ansprüche. Kontaktieren Sie uns – wir setzen Ihre Patientenrechte durch!
In unserer Kanzlei - patientengerecht Rechtsanwälte - wissen wir, wie belastend und dringlich medizinische Haftungsfälle für Betroffene sind. Deshalb bieten wir Ihnen ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an. Oft können bereits im ersten Gespräch wichtige Weichen gestellt und Fragen geklärt werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfolgschancen zu maximieren und das Kräfteungleichgewicht gegenüber Ärzten und Kliniken auszugleichen.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und uns Ihre Angelegenheit zu schildern. Damit machen Sie den ersten Schritt zur Lösung Ihres Problems. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und kämpfen mit Professionalität und Durchsetzungsstärke für eine faire Entschädigung.
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