BHW Lebensversicherung AG – Lebensversicherungsverträge jetzt widerrufen und profitieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Tausende Verträge wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen ablösbar!

Versicherungsnehmer die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können diesen heute möglicherweise ablösen, ohne vom finanziell unattraktiven Kündigungsrecht Gebrauch machen zu müssen. Das bietet sich aufgrund der schlechten Entwicklung der Verträge für viele Verbraucher an. Die von den Versicherern anfangs versprochenen hohen Renditen sind nämlich vielfach ausgeblieben, indes blieben die zu zahlenden Beitragssätze unverändert hoch. Für viele Verbraucher wurden die Versicherungen damit zum Verlustgeschäft

Die Fehlerhaftigkeit von Widerspruchsbelehrungen kommt Darlehensnehmern heute daher sehr gelegen. Denn eine fehlerhafte Belehrung kann ungültig sein und bei Ungültigkeit einer Widerspruchsbelehrung fängt die Widerspruchsfrist nie zu laufen an. Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag dann noch heute ohne größere finanzielle Verluste ablösen. Nach einem erfolgreichen Widerruf sind dem Versicherungsnehmer fast alle geleisteten Zahlungen rückzuerstatten. Lediglich einen Risikoanteil und eine Verwaltungsgebühr dürfen die Versicherungsunternehmen einbehalten. Würde der Versicherungsnehmer sein Kündigungsrecht ausüben, würde ihm lediglich der verbleibende Wert der Versicherungssumme erstatte werden, welcher aufgrund der schlechten Entwicklung der Geldanlage deutlich unter dem Einstiegswert liegen würde.

Das fortbestehende Widerspruchsrecht ist damit eine günstige Gelegenheit zum Ausstieg aus unattraktiven Verträgen.

Auch Verträge der BHW Lebensversicherung sind betroffen – jetzt prüfen lassen!

Auch in Verträgen der BHW Lebensversicherung haben unsere Experten Fehler finden können. Das Widerspruchsrecht zu diesen Verträgen könnte für viele Versicherungsnehmer fortbestehen. Im Folgenden stellen wir einen typischen Fehler der Verträge der BHW Lebensversicherung dar.

Hinweis auf Textformerfordernis fehlt in Belehrungen der BHW Lebensversicherung

Die BHW weist in ihren Belehrungen nicht darauf hin, dass der Widerspruch vom Versicherungsnehmer in Textform zu erheben ist. Vielmehr weist sie lediglich darauf hin, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung genüge. Für eine vollständige Belehrung wäre aber in jedem Fall ein Hinweis auf die einzuhaltende Form erforderlich gewesen. Der Versicherungsnehmer kann der hier gewählten Formulierung nicht entnehmen, welche Form er einzuhalten hat. Die Gültigkeit der Belehrung ist damit sehr fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Ihr Partner für den Widerspruch!

Versicherungsnehmer die keinen Hinweis auf das Textformerfordernis in ihren Verträgen finden, sollten umgehend eine professionelle Prüfung ihrer Unterlagen veranlassen. Eine Widerrufbarkeit lässt sich nur auf Grundlage dieses Fehlers nicht pauschal garantieren, daher raten wir Versicherungsnehmern von einem eigenständigen Vorgehen ab. Durch eine professionelle Vertretung erhöhen Sie aber Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch. Bei Werdermann | von Rüden blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit – und Kapitalmarktrechts zurück und sind sicher, auch Ihnen einen erfolgreiche Ausstieg aus Ihrem unattraktiven Vertrag ermöglichen zu können.

Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten unsere Experten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch an. Im Anschluss daran werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
  2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
  3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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