Lebensversicherungsverträge Standard Life – Widerruflichkeit

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Worum geht es?

Immer wieder erreichen uns Fragen unserer Mandanten auch zu Versicherungsverträgen. Über den vorliegenden Fall berichten wir, da er auch das Widerrufsrecht betrifft. In den bearbeiteten Fällen haben Anleger/Versicherungsnehmer Verträge abgeschlossen, denen eine Antragstellung auf Formularen der Versicherungsgesellschaft vorausging. Diese Formulare der Versicherungsgesellschaft enthielten eine Widerrufsbelehrung. Die Widerrufsbelehrung war deutlich hervorgehoben. Sie enthielt in dem Antragsformular die Regelung, dass die Vertragserklärung durch den Versicherungsnehmer innerhalb von 30 Tagen – ohne Angabe von Gründen – in Textform widerrufen werden kann. Die Frist sollte erst beginnen, nachdem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und die Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 VVG erhalten hat.

Teilweise hat der Versicherungsnehmer, nachweisbar, den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen und die Versicherungsbedingungen nicht erhalten, sodass die Widerrufsfrist nicht begann, mangels Zugang dieser Unterlagen. Der Vertrag war daher widerruflich, da die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist überhaupt noch nicht zu laufen begannen.

Weiterhin haben wir der Übertragung der Versicherungsverträge nach Irland nicht zugestimmt, da der Versicherungsvertrag mit der Maßgabe geschlossen wurde, dass die Verträge während der Dauer der Laufzeit bei der Standard Life Assurance verbleiben.

Die Versicherungsgesellschaft hat die Zustimmung der Versicherungsnehmer dazu verlangt, dass die Verträge übertragen werden (müssen), da wahrscheinlich sei, dass die Gesellschaft nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU das Eurogeschäft nicht mehr in der gleichen Struktur wie bisher weiterführen kann. Was immer diese Formulierung der nicht möglichen Weiterführung bedeutet, wir gehen davon aus, dass die Übertragung des Vertrages nach Irland, unabhängig von der Frage, ob die Widerruflichkeit des Vertrages gegeben ist, der Zustimmung der Versicherungsnehmer bedarf.

Jeder Fall ist ein Einzelfall.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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