Bild-Abmahnung Nimrod Rechtsanwälte - Spezialist hilft sofort

  • 4 Minuten Lesezeit

Urheberrechtsverletzung durch Bildnutzung

Sie haben Post von den Anwälten NIMROD aus Berlin. Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR ist eine bekannte Abmahnkanzlei in Deutschland. Mit der Bild-Abmahnung werden die Urheberrechte von Fotografen geltend gemacht. So sollen Sie innerhalb kürzester Zeit eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und einen hohen Geldbetrag zahlen.

Forderungen in der Nimrod-Abmahnung

  • strafbewehrte Unterlassungserklärung 
  • Löschung der Bilder
  • Schadensersatz (Fotograf)
  • Anwaltliche Gebühren (Nimrod)
  • ggf. Auskunft (weitere Verstöße)

Bildrechte sind Spezialrecht

Das Urheberrecht und damit Fragen zu Fotos und Bildmaterial gehört zum Spezialrecht. Geregelt sind die persönlichen Rechte des Urhebers, die Verwertungsrechte und sich anschließende Ansprüche im Urhebergesetz (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - UrhG)

Fragen zur haftungsträchtigen Unterlassungserklärung i.S.d. § 97a UrhG und deren finanziellen Konsequenzen können Abgemahnte kaum allein beantworten. Dabei gibt es gerade bei der Unterlassungserklärung hohe finanzielle Risiken für die Zukunft (z. B. Vertragsstrafen bis zu 5.000 €).

Ob der geforderte Schadensersatz für den Fotografen tatsächlich angemessen ist oder einfach nur ein Wunschhonorar verlangt wird, kann auch nur ein Profi für Bildrechte beantworten. Machen Sie daher keine Experimente! Abmahnungen wegen Bildnutzungen können sich zu kostenintensiven Streitigkeiten entwickeln.

Spezialist für NIMROD-Abmahnung hilft

Fragen Sie lieber unseren Spezialisten und Einigungsprofi für Foto-Abmahnungen Herr Rechtsanwalt David Werner. Er berät und vertritt seit vielen Jahren Betroffene, die eine solche Abmahnung erhalten haben. Rechtsanwalt David Werner bearbeitet und vertritt seit 2015 Mandanten im Bereich der Bildrechte. Die Ersteinschätzung mit ihm zu Ihrem Fall ist immer kostenfrei.

Erste Schritte nach Erhalt einer Nimrod-„Bildabmahnung“

1. Fristen notieren

Den Überblick behalten und die Fristen notieren. Fristüberschreitungen bei Foto-Abmahnungen führen oftmals zu sog. Eilverfahren. Fotografen lassen sich die Unterlassung gerne im einstweiligen Rechtsschutz durch einen gerichtlichen Beschluss aussprechen, wenn Sie die Frist versäumen. Solche Verfahren sind vermeidbar. Zudem lösen diese Prozesse hohe Kosten aus, die man sich sparen kann. Daher gilt: rechtzeitig reagieren. 

2. Nichts unterschreiben & nichts zahlen

Unterzeichen Sie keine vorformulierten Muster. Oft sind diese Erklärungen - Unterlassungs- & Vergleichsmuster - zu Ihrem Nachteil. So kann es sein, dass Sie damit ohne Not ein Schuldanerkenntnis erklären oder sich freiwillig zu einer überhöhten Zahlung verpflichten. Sie werden dann nicht mehr aus der Abmahnung, sondern aus der Vereinbarung selbst, die Sie zuvor unterschrieben haben in Regress genommen.

3. Kostenlose Einschätzung mit Profi nutzen

Rufen Sie bei uns an. Bereits am Telefon können wir Ihnen die Ängste und Zweifel nehmen. Mit unserer Hilfe können Sie den größten Schaden sogar noch vermeiden. Lassen Sie die Vorwürfe von schnell und einfach prüfen.  Wir reagieren mit Erfahrungen aus vielen Fotoabmahnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Risiko strafbewehrte Unterlassungserklärung 

Unterlassungserklärungen besitzen ein hohes finanzielles Risiko für die Zukunft. Insbesondere führt die strafbewehrte Unterlassungserklärung zu einem lebenslangen (Unterlassungs-) Vertrag mit dem Fotografen, der für den Fall eines Folgeverstoßes eine hohe Geldstrafe vorsieht. Das geschieht leider häufig, da die Bilder nicht richtig gelöscht werden.

Die angemessene Geldstrafe wird zudem vom Fotografen und NIMROD bestimmt. Solche Vertragsstrafen belaufen sich regelmäßig auf Beträge von 2.500 € bis zu 5.000 €. Dieses zukünftige finanzielle Risiko besteht Jahrzehnte und gilt es dementsprechend abzuwenden.

  • lebenslanger (Unterlassung-)Vertrag
  • Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro

Honorar nach MFM-Tabelle

Oft wird der Schadensersatz für den Fotografen nach den Honoraren der MFM-Tabelle kalkuliert. Die MFM (= Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist ein Arbeitskreis des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA). Dieser Arbeitskreis ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel Bildhonorare als Broschüre heraus (MFM-Tabelle).

Wichtig: Die in der MFM-Tabelle genannten Bildhonorare sind das Ergebnis einer einseitigen Befragung von Berufsfotografen. Die Rechtsprechung hat daher Zweifel, ob die dort genannten Honorare tatsächlich die Wirklichkeit abbilden. 

MFM-Tabelle nicht schematisch anwendbar 

In der Rechtsprechung ist zudem die schematische Anwendung der MFM-Tabelle verboten. Daher gilt es immer zu prüfen, ob die MFM-Honorare in Ihrem Fall überhaupt Anwendung finden.

  • Nicht jeder Fotograf kann nach MFM-Tabelle abrechnen
  • Der Fotograf muss zudem beweisen, dass er solche MFM-Verkaufspreise mehrfach erzielte

Schadenersatz in der Höhe überprüfen lassen

Lassen Sie das Lizenzangebot durch uns prüfen. Oft sind die Berechnungen völlig übersetzt. Wir wehren die berechtigten Forderungen ab.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Reagieren Sie richtig. Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für Abmahnungen. Rechtsanwalt David Werner bearbeitet seit vielen Jahren Bild-Abmahnungen.

EXIT: Einigung als Lösung

Trifft der Vorwurf zu, ist eine außergerichtliche Einigung aus unserer Sicht als EXIT-Strategie ratsam. In der Regel sind außergerichtliche Vergleiche auch deutlich günstiger als ein mögliches Gerichtsverfahren. 

Service von SFW Baumeister

  • Vermeidung einer riskanten Unterlassungserklärung
  • bundesweite Hilfe
  • faires Pauschalhonorar
Foto(s): David Werner

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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