Bilder auf der gewerblichen Internetseite rechtssicher nutzen
- 2 Minuten Lesezeit

Die Nutzung von Bildern ist im digitalen Zeitalter allgegenwärtig, sei es in sozialen Medien, auf Webseiten oder in Marketingmaterialien. Doch gerade hier lauern rechtliche Fallstricke, denn Bilder sind fast immer urheberrechtlich geschützt. Selbst einfache Handyschnappschüsse sind als sog. Lichtbilder gem. § 72 UrhG geschützt. Wer Fotos, Grafiken oder Illustrationen verwenden möchte, muss die rechtlichen Vorgaben beachten, um Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
Urheberrechtliche Schutzvoraussetzungen bei Fotografien
Bilder genießen automatisch Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG, sofern sie eine sogenannte Schöpfungshöhe aufweisen. Daneben sind Fotografien unterhalb der Schöpfungshöhe als Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG geschützt. Eine Nutzung ist daher im Regelfall nur mit Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers erlaubt.
Nutzungsrechte für Nutzung auf gewerblicher Internetseite klären
Um ein Bild rechtskonform zu nutzen, müssen die Nutzungsrechte vertraglich eingeräumt werden. Wichtig ist, dass der Umfang der Nutzung im Vertrag klar geregelt ist. Dabei gilt das Zweckübertragungsprinzip (§ 31 Abs. 5 UrhG): Es dürfen nur die Rechte genutzt werden, die ausdrücklich eingeräumt wurden. Fehlt eine Regelung, verbleiben die Rechte beim Urheber. Zudem ist darauf zu achten, dass sich die Nutzung innerhalb der vertraglich vereinbarten Verwendung bewegt.
Was viele Bildverwender nicht wissen: Sofern es keine vertragliche Vereinbarung gibt, ist bei der Nutzung des Bildes gem. § 13 UrhG zu nennen. Die Urhebernennungspflicht ist also die default rule für den Fall, dass nichts vereinbart wird.
Creative Commons und lizenzfreie Bilder
Bei der Nutzung von Creative-Commons-lizenzierten Bildern ist Vorsicht geboten. Je nach Lizenztyp können Einschränkungen gelten, etwa die Pflicht zur Namensnennung, ein Verbot der kommerziellen Nutzung oder die Verpflichtung, das Bild nur unter derselben Lizenz weiterzugeben. Diese Vorgaben sind genau zu prüfen.
Wichtig ist auch, dass Sie als Bildverwender im Zweifelsfall die Beweislast trifft, dass eine Lizenz vorliegt.
Fazit
Die rechtskonforme Nutzung von Bildern erfordert eine sorgfältige Prüfung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie klare Vereinbarungen über Nutzungsrechte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte ausschließlich Bilder von vertrauenswürdigen Quellen nutzen und rechtliche Unsicherheiten durch anwaltliche Beratung vorab klären.
Gerne unterstützen wir Sie als Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Fotorecht und bieten Ihnen unter anderem:
- Kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung Ihres Sachverhaltes
- Persönliche Beratung
- Schnelle Reaktionszeiten und gute Erreichbarkeit: Reaktion auf Ihre Anfrage i.d.R. binnen 24 Stunden
- Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
- Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Vertretung
- Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
- Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth
Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt zu uns auf, damit wir Ihren persönlichen Fall besprechen können:
per Email: info@heldt-zuelch.de
per WhatsApp: 0160 9244 2043.
Artikel teilen: