Binarycent – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma Binarycent, eine Internethandelsplattform, teilt im Rahmen ihres Internetauftritts mit, dass sie für Anleger den Handel mit digitalen Optionen durchführen würde und ein Anleger einen Gewinn innerhalb von fünf Sekunden von bis zu 98 % auf das eingesetzte Kapital erzielen könne.

Im Übrigen würde ein Anleger auch Bonuszahlungen erhalten.

So wird einem potenziellen Anleger beispielsweise im Rahmen des Internetauftritts bei einer Kapitalanlage in Höhe von USD 1.000,00 ein Bonus von 20 % in Aussicht gestellt. Bei einer Anlage in Höhe von USD 3.000,00 soll der Bonus sogar 100 %, d. h. weitere USD 3.000,00, betragen.

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform Binarycent fungiert eine Firma Wave Makers LTD, die ihren Sitz auf den Marshallinseln unter der Adresse: Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands MH96960, hat.

Anlegern kann aus mehreren Gründen nur davon abgeraten werden, Kapital über die Firma Binarycent anzulegen. Sollten Sie bereits Kapital investiert und Probleme mit der Firma Binarycent haben, dann können Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unter unserer Telefonnummer oder per Email Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen.

Die Gründe, die gegen eine gegen eine Anlage über die Firma Binarycent sprechen, sind folgende:

Zum einen behauptet die Betreibergesellschaft auf den Marshallinseln ihren Sitz zu haben. Es ist zu befürchten, dass es sich hierbei um eine reine Briefkastenadresse handelt, da wir in der Vergangenheit bereits viele Anleger unterschiedlichster Handelsplattformen vertreten haben, deren Betreibergesellschaften ebenfalls unter derselben Adresse auf den Marshallinseln angeblich Niederlassungen unterhielten.

Sämtliche der vorgenannten Firmen agierten unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch.

Unabhängig davon können weder die Firma Binarycent noch die Firma Wave Makers LTD über große Erfahrungen im Handel mit digitalen Optionen verfügen, da die Webseite laut eigenen Angaben der Firma erst im Jahre 2024 ans Netz ging.

Im Übrigen spricht auch das Versprechen der Firma Binarycent, Anlegern für eine Kapitalanlage Bonuszahlungen zu gewähren, nicht für die Firma Binarycent. Keine seriöse Firma würde einem Anleger für Hochrisikogeschäfte „geschenkt“ ein Kapital in Höhe von USD 3.000,00 zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus sind entsprechende Bonuszahlungen seit 2018 laut einem Beschluss der Europäischen Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bei den vorgenannten Handelsgeschäften verboten.

Letztlich spricht auch die Tatsache, dass weder die Firma Wave Makers LTD noch die Firma Binarycent über eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen, über die Handelsplattform Handelsgeschäfte für Anleger in Deutschland abzuwickeln, gegen eine Anlage bei der Firma Binarycent. Alle seriösen Handelsplattformen, die mit deutschen Anlegern Geschäfte machen wollen, verfügen über eine entsprechende Lizenz und sind reguliert.

Nachdem die Firma Binarycent bzw. die Firma Wave Makers LTD über keine entsprechende Genehmigung verfügen, verstoßen sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Wie bereits dargelegt, benötigen Finanzdienstleister, die die vorgenannten Finanzprodukte in Deutschland anbieten und entsprechende Handelsgeschäfte über eine Plattform abwickeln wollen, eine entsprechende Genehmigung. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, dann lassen sich Schadensersatzansprüche für den geschädigten Anleger gegenüber den Firmen Binarycent bzw. Wave Makers LTD gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Binarycent investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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