Bitte nehmen Sie den nächsten Flug!

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Einer derartigen Praxis hat der BGH mit Entscheidung vom 28.8.2012, Az. X ZR 128/11 ein Ende bereitet.

Eine Fluggesellschaft darf den Passagieren die Mitnahme beim Anschlussflug nicht verweigern, weil deren Gepäck erst mit dem nächsten Flug transportiert werden könne.


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