"Black Sails" | Abmahnung Kanzlei WeSaveYourCopyRights wegen “Black Sails” für € 850 | Bundesweite Hilfe

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Sie haben eine Abmahnung wegen der Serie “Black Sails” durch die Kanzlei We Save Your Copyrights erhalten? Sie sollen € 850,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Abmahnung von Piratenserie durch WeSaveYourCopyRights

Nachdem es lange ruhig war um die Frankfurter Medienanwälte, werden Ende Juli 2015 die ersten Abmahnungen wegen der Piratenserie “Black Sails” bekannt. Betroffenen wird vorgeworfen, Serienfolgen in einem p2p-Netzwerk im Internet angeboten zu haben. Dies kann auch unbewusst beim vermeintlichen Streaming auf Portalen wie Popcorn Time geschehen sein.

Wegen der angeblichen Bereitstellung des Albums macht der Rechteinhaber Crystalis Entertainment UG Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung angefallener Kosten geltend. Sämtliche finanziellen Ansprüche sollen durch eine Zahlung von € 850,00 abgegolten werden können.

Hauptaugenmerk liegt auf den Unterlassungsansprüchen. Der Rechteinhaber fordert die Unterlassung der Verbreitung. Zur Sicherung des Unterlassungsversprechens sollen Betroffenen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag unterzeichnen, der Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen kann.

In vielen Fallkonstellationen bestehen gute Verteidigungsmöglichkeiten.

Nicht in die eigene Hand nehmen

Zunächst sollte man niemals versuchen, auf eigene Faust gegen die Abmahnung wegen „Black Sails“ vorzugehen. Dass man als Laie keine Ahnung vom komplizierten Filesharing-Recht hat, merken die Abmahnprofis sehr schnell und nehmen juristische Selbstversorger überhaupt nicht ernst. Es werden immer weitere Briefe der Kanzlei We Save Your Copy Rights folgen, die im Laufe der Zeit auch psychisch belastend sein können.

Schalten Sie daher von Anfang an einen spezialisierten Anwalt ein, der mit der Gegenseite auf Augenhöhe kommuniziert und schieben Sie die Sache zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen nicht auf die lange Bank.

In einem kostenlosen Erstgespräch erläutert Ihnen Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., ob in Ihrem konkreten Fall Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Kann man sich gegen die Abmahnung wehren?

Gegen die Abmahnung gibt es gute Verteidigungschancen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Der Anschlussinhaber war nicht selbst der Täter, hat also die Serie nicht selbst angeschaut bzw. dabei hochgeladen. Es gab im Haushalt Personen, die als Täter in Frage kommen. Oftmals haben Partner, Kinder, Mitbewohner, Besucher, Freunde oder andere Familienangehörige unerlaubt die urheberrechtlich geschützten Dateien verbreitet. Solche Fälle sind täglich Brot in meiner Kanzlei und die Zurückweisung aller Forderung, insbesondere die Verweigerung einer modifizierten Unterlassungserklärung, ist ein oft vorkommender Fall bei der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen.

Ziel einer optimalen Verteidigung, wenn dies in Ihrem Fall möglich ist, muss es sein, keine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und nichts an die Gegenseite zu bezahlen.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Die erste Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei Hechler ist kostenlos. In diesem Gespräch geht es darum, Ihre Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu besprechen. Eine räumliche Nähe zur Kanzlei ist nicht erforderlich. Ich vertrete tausende Abgemahnte deutschlandweit.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter 

www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-wesaveyourcopyrights/

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine ungeschuldete Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

 


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