Blitzer auf der BAB 24 (Baustelle), km 172.72, in Richtung Hamburg- Fehleranfälliges Messgerät!

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Die Messstelle befindet sich auf der Bundesautobahn 24 bei Kilometer 172,72 in Fahrtrichtung Hamburg, in einem Bereich mit Baustellenverkehr. Baustellenabschnitte sind besonders sensibel, weshalb hier häufig streng überwacht wird. An dieser Stelle wird die Einhaltung einer reduzierten Höchstgeschwindigkeit  von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg kontrolliert. Zum Einsatz kommt ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed, welches in vielen Bundesländern in solchen Abschnitten zum Standard gehört.

Gerade im Umfeld von Baustellen ist das Fehlerpotenzial von Geschwindigkeitsmessungen aber besonders hoch. Häufige Spurwechsel, Baustellenverkehr, unübersichtliche Fahrbahnführungen und unklare Beschilderungen tragen zur Komplexität bei. Daher ist die rechtliche Überprüfung eines Bußgeldbescheids in solchen Situationen nahezu immer empfehlenswert.

Funktionsweise des PoliScan Speed – und warum es so oft Fehler produziert

Das PoliScan Speed-System arbeitet mit sogenannter LIDAR-Technik (Light Detection and Ranging). Dabei werden fortlaufend gebündelte Laserstrahlen in einem Winkelbereich von etwa 20 Grad ausgesendet. Die reflektierten Signale von Fahrzeugen werden vom Gerät erfasst. Aus dem gemessenen Zeitabstand zwischen Aussendung und Rückkehr des Signals sowie der dabei zurückgelegten Strecke wird über eine Weg-Zeit-Berechnung die Geschwindigkeit berechnet.

Zwar ist diese Technik theoretisch präzise – in der Praxis jedoch äußerst fehleranfällig. Gerade in Baustellenbereichen treten Messfehler besonders häufig auf.

Häufige und nachweisbare Fehlerquellen beim PoliScan Speed

1. Auffächerung der Lasersignale
Ein zentrales technisches Problem ist die sogenannte Auffächerung der Lasersignale. Die vom Gerät gesendeten Impulse streuen sich auf eine Breite von mehreren Fahrspuren. Dadurch entstehen Überlappungen im Messbereich, die das Gerät nicht immer korrekt zuordnen kann. In der Folge wird die Geschwindigkeit entweder dem falschen Fahrzeug zugeordnet oder fehlerhaft berechnet.

2. Mehrere Fahrzeuge im Messfeld
Gerade in Baustellenbereichen kommt es regelmäßig zu dichterem Verkehr. Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich, kann das Gerät nicht zuverlässig feststellen, welches Fahrzeug tatsächlich die gemessene Geschwindigkeit hatte. Dies führt zu erheblichen Beweisschwierigkeiten im Bußgeldverfahren.

3. Falsche Ausrichtung des Sensors
Für eine korrekte Messung ist eine exakte Ausrichtung des Sensors zur Fahrbahn erforderlich. Doch häufig wird das Gerät nicht im exakt rechten Winkel aufgestellt. Schon geringe Abweichungen können zu systematischen Fehlern führen – insbesondere zu überhöhten gemessenen Geschwindigkeiten.

4. Ungültige Messung durch abgelaufene Eichung
Eine weitere häufige Fehlerquelle ist die fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts. Ist die Eichfrist überschritten, darf die gesamte Messreihe nicht verwertet werden. Dies ist regelmäßig durch Einsicht in die amtliche Messakte prüfbar.

5. Fehlende Schulungsnachweise der Bediener
Auch formale Mängel können zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Liegt kein aktueller Schulungsnachweis der eingesetzten Messbeamten vor, wird die gesamte Messung angreifbar.

6. Fehlerhafte Fotodokumentation
In zahlreichen Fällen ist das Beweisfoto unscharf oder es ist nicht eindeutig erkennbar, welches Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt darüber hinaus eine klare Zuordnung zum Fahrer, sind Bußgeldbescheide oft nicht haltbar.

7. Fehlende Dokumentation der Messumstände
In manchen Fällen ist die Dokumentation zum Aufbau und Ablauf der Messung lückenhaft oder unvollständig. Auch dies kann eine Unverwertbarkeit nach sich ziehen.

Beispielhafte Rechtsprechung:
Das Amtsgericht Mannheim (Az.: 21 OWi 509 Js 35760/13) sowie das AG Landstuhl (Az.: 4286 Js 12961/15) haben bereits entschieden, dass eine Messung mit PoliScan Speed dann nicht verwertbar ist, wenn die Zuordnung der Messdaten zum Fahrzeug nicht zweifelsfrei möglich ist.

Warum ein Einspruch besonders aussichtsreich ist

Gerade bei Messstellen in Baustellenbereichen wie der hier beschriebenen auf der A 24 sind die Voraussetzungen für eine korrekte Geschwindigkeitsmessung besonders schwierig. Die Wahrscheinlichkeit, dass technische oder formale Fehler vorliegen, ist überdurchschnittlich hoch. Daher bestehen sehr gute Chancen, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg hat – sei es durch Einstellung des Verfahrens, Aufhebung der Geldbuße oder Vermeidung eines Fahrverbots.

Ein qualifizierter und erfahrener Verteidiger ist hierbei entscheidend.


Rechtsanwalt Andreas Junge – ein bundesweit erfahrener Spezialist im Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit als Verteidiger erfolgreich tätig. Er kennt die technischen Schwächen des PoliScan Speed-Systems im Detail und arbeitet mit TÜV-zertifizierten Gutachtern zusammen, um Messfehler gerichtsfest nachzuweisen. In der Vergangenheit konnte er in zahlreichen Verfahren Bußgeldbescheide erfolgreich anfechten oder zur Einstellung des Verfahrens führen.

Wichtig: Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen für Sie keine Kosten – selbst eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird durch Herrn Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.

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Ein persönlicher Besuch in der Kanzlei ist nicht erforderlich. Die Bearbeitung Ihres Falles kann vollständig online oder telefonisch erfolgen.

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Die Messstelle auf der A 24 bei Kilometer 172,72 in Richtung Hamburg ist ein klassisches Beispiel für eine fehleranfällige Verkehrsüberwachung mit dem Gerät PoliScan Speed. Aufgrund der hohen technischen Anfälligkeit und häufiger formaler Mängel bestehen hier exzellente Erfolgsaussichten für einen Einspruch – insbesondere mit der erfahrenen Unterstützung von Rechtsanwalt Andreas Junge.

Ein Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot sollten nicht ungeprüft hingenommen werden.



Foto(s): Andreas Junge

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