Blitzer – Laser-Geschwindigkeitsmessverfahren, Verteidigungsmöglichkeiten

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Bei der Messung von Geschwindigkeitsverstößen sind Lasermessgeräte inzwischen zu einem sehr gebräuchlichen System der Polizei und der Verwaltungsbehörden geworden. Doch sind die Systeme wirklich so zuverlässig, wie dies häufig von Gerichten und Polizeibeamten behauptet wird ?

Zur Ermittlung kann das Gericht ein Sachverständigengutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einholen. In der Praxis stellt dies jedoch häufig eine wesentliche Hürde der Verteidigung dar, da viele Gerichte keinen Anlass zur Einholung eines Gutachtens sehen.

Der Tatrichter muss sich nämlich mit der Frage möglicher Fehlerquellen einer Messung nur dann auseinandersetzen, wenn es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren i. S. d. Rechtsprechung des BGH handelt (BGHSt 43, 277, 284). 

Allerdings hat dies keine Beweislastumkehr zur Folge, was von einigen Gerichten verkannt wird. Der Bundesgerichtshof führt hierzu aus (BGHSt 39, 291, 296):

„Es besteht kein Erfahrungssatz, dass die gebräuchlichen Geschwindigkeitsmessgeräte unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern (…) Der Tatrichter muss sich deshalb auch bei Berücksichtigung der Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessgeräten bewusst sein, dass Fehler nicht auszuschließen sind.“

Zu der Lasermessung mit dem Leivtec XV 3 hat das OLG Celle mit Beschluss v. 7.6.2018 (– 2 Ss (Owi) festgestellt, dass das Auslassen der vollständigen Magnetfeldprüfung im PTB-Zulassungsverfahren die ordnungsgemäße Zulassung nicht in Frage stellt. Hinsichtlich der PTB-Stellungnahme vom 20.03.2018 handelt es sich demnach um ein standardisiertes Messverfahren. 

Doch auch Bedienungsfehler der Messbeamten können die Standardisierung nachträglich entfallen lassen. Pauschale Empfehlungen gibt es hier jedoch nicht, da es auf die konkrete Befragung des Beamten in der Verhandlung ankommt. 

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich seit Jahren speziell auf das Fahrverbots- und Bußgeldrecht bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Handyverstößen spezialisiert. Viele Mandanten hat er vor Gerichten in Bayern und Baden-Württemberg persönlich vertreten und Fahrverbote verhindert. Rechtsanwalt Steffgen ist Vertragsanwalt der GTÜ. 


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