Blitzer Leivtec XV3 misst Geschwindigkeit falsch - Bußgeldbescheid angreifen
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Blitzer Leivtec XV3 misst Geschwindigkeit falsch
Das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtex XV3 der Firma Leivtec misst (unter bestimmten Umständen) falsch. Das Schlimme ist, dass es zu hoch misst, teilweise wohl bis zu 11 km/h!
Dieses Gerät basiert auf dem Laser - Prinzip (genau wie z.B. Poliscan), misst also nicht mittels Radar oder einer Art Lichtschranke (wie z.B. Eso 3.0 oder Eso 8.0). Es wird mobil oder in stationären "Radarfallen" eingesetzt.
Wie Tests mit zwei baugleichen Geräten zeigten, ermittelten diese bei ein und dem selben Fahrzeug an gleicher Stelle zwei völlig unterschiedliche Geschwindigkeiten. Natürlich gibt es Toleranzgrenzen und werden diese durch einen Sicherheitsabschlag von 3 %, mindestens aber 3 km/h, berücksichtigt. Damit werden kleinere, eventuell auftretende und sich aufsummierende Fehler abgefangen. Die hier festgestellten Unterschiede zwischen beiden Geräten waren aber viel höher, zum Teil über 11 km/h! Das mag nicht viel klingen, kann aber den Unterschied zwischen 1 Punkt und keinem Punkt oder Fahrverbot und keinem Fahrverbot ausmachen, von der Höhe der Geldbuße ganz zu schweigen.
Auch eine Nachbesserung des Handbuchs bzw. der Bedienungsanleitung halfen nicht. Wie Gutachter feststellen mussten, kam es trotzdem zu falschen, sprich zu hohen Messergebnissen!
Damit liegt kein standardisiertes Messverfahren mehr vor bzw. müsste ein Gericht eigentlich jede Messung gutachterlich prüfen lassen. Oftmals ist eine vollständige Überprüfung im Nachgang aber nicht mehr möglich. Die Rohdaten werden nicht bei allen Geräten gespeichert, zum anderen ist die Frage, ob diese Rohdaten richtig erhoben / gemessen wurden.
Diese massiven Fehler führten nun dazu, dass endlich auch die PTB (die zuständige technische "Überwachungs - Anstalt" für Messsysteme) einschritt. In der Vergangenheit fiel die PTB bei ähnlichen Problemen von Messanlagen eher durch Nichtstun getreu dem Motto, die Messung wird schon irgendwie stimmen uws., auf. Wenn man das aus der Historie weiß, wird deutlich wie massiv die Fehler sein müssen, dass nun auch die PTB sich zum Handeln genötigt sei.
Der Landkreis Görlitz, der u.a. das Leivtex XV3 einsetzt, musste daher ebenfalls reagieren und hat nach Presseberichten alle Messungen mit diesem Gerät ausgesetzt. Weiterhin muss er prüfen, was mit hunderten laufenden oder bereits abgeschlossenen Bußgeldverfahren wird.
In der Vergangenheit gab es es in Hoyerswerda bereits einen nachgewiesenermaßen falsch funktionierenden Blitzer und mussten tausende Verfahren rückabgewickelt werden. Dies geht aber nicht so einfach, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Zwar kann man im Einzelfall vielleicht das Bußgeld erstatten, was wird aber mit den angefallenen Anwaltskosten, was mit den Punkten und daraus resultierenden Verwarnungen oder Fahrerlaubnisentziehungen und was wird aus einem Fahrverbot. Ein abgeleistetes Fahrverbot kann man nicht rückabwickeln usw..
Insofern kann allen Betroffenen nur dringend angeraten werden, die Rechtskraft zu verhindern und hinauszuzögern. Sollte das Bußgeld schon gezahlt sein und mit Punkten versehen sein, sollte hier auf eine Löschung im FAER in Flensburg gedrängt werden. Lassen Sie sich beraten.
Martin Bandmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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