Blockade im Suezkanal durch die Ever Given – Anwalt für Internationales Transportrecht zu Haftung, Schadensersatz, Versicherung & Verträgen

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Die mehrtägige Blockade des Suezkanals durch das Containerschiff Ever Given wird bei einigen Unternehmen und Industrien zu Verzögerungen bei der Fracht führen und somit für Probleme bei den Lieferketten sorgen. Vielen Unternehmen, Produzenten und Logistik-Betrieben stellen sich nun Fragen bezüglich Haftung, Schadensersatz, Versicherung und Verträgen. Daher habe ich meinen Anwaltskollegen Joost Wery um einige Antworten auf viel gestellte Fragen gebeten. Er ist Anwalt für Internationales Transportrecht und Speditionsrecht bei der Kanzlei Damsté Advocaten – Rechtsanwälte – Notare.

Haftungsfrage - Wer haftet, wenn es zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Lieferung wegen einer Blockade kommt? 

Da die Lage derzeit noch recht chaotisch ist, kann man momentan schwer einschätzen, welche Ansprüche bei Verzögerungen oder Ausfällen der Lieferung bestehen. Die Haftungsfrage hängt unter anderem ab von den geltenden Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, den Lieferbedingungen, dem Recht des Staates, das für die Verträge gilt, den anwendbaren internationalen Übereinkommen, sowie der derzeit noch unklaren Schadensursache. Für Auftraggeber und Importeure in Deutschland ist außerdem die Frage relevant, ob die Ursache für die Blockade menschliches Versagen, ein Sandsturm oder ein technisch-maschinelles Problem war.

Dass bei Unternehmen in Deutschland Ansprüche direkt gegen die Reederei bestehen ist jedoch erstmal unwahrscheinlich. Was die Angelegenheit zusätzlich unübersichtlich macht, ist, dass die wartenden Schiffe kein Vertragsverhältnis zur Ever Given haben.


Versicherung – Wird der Schaden meines Unternehmens von Versicherungen übernommen?

Auch hier macht eine Verkettung von Vereinbarungen die Situation unübersichtlich: Viele Unternehmen beziehen ihre Waren von Importeuren, die wiederum Spediteure mit der Verschiffung von Waren beauftragen. Die Spediteure verschiffen diese Waren jedoch oftmals nicht selbst, sondern buchen über Beförderer Laderaum auf den Schiffen der Reedereien. Und natürlich haben auch die Reedereien noch Vereinbarungen mit Versicherern und diese mit Rückversicherern.

Für die Unternehmen spielt diese Kette ebenfalls eine Rolle bei der Beantwortung der Frage, ob Schäden von Versicherungen übernommen werden. Auch hier hängt wieder vieles von verschiedenen Faktoren ab wie der Vereinbarung von festen Lieferzeiten, der Schadensursache, der Art der Ware, dem Recht des Staates, das für die Verträge gilt, sowie der Gerichtszuständigkeit. Ob sich auf höhere Gewalt berufen werden kann, ist derzeit noch unklar.

Importeure, die eine Transportversicherung abgeschlossen haben, bekommen Schaden, der aufgrund von Verzögerungen bei der Seereise entstanden ist, höchstwahrscheinlich erstattet.

Eine allgemeine Antwort auf Versicherungsfragen ist jedoch nicht zu geben. Dies hängt stark vom Einzelfall ab. Es ist auf jeden Fall ratsam, dass Sie Ihre Vereinbarungen mit Ihren Vertragspartnern und Versicherern durch einen Anwalt prüfen lassen.


Wie lassen sich Haftungsrisiken minimieren?

Unternehmen können ihre eigenen Haftungsrisiken vor allem durch gut gestaltete Verträge und vorausschauende Lieferbedingungen minimieren. Viele mögliche Haftungsursachen können durch Vereinbarungen bereits ausgeschlossen werden.

Bei der vertraglichen Gestaltung von internationalen Angelegenheiten wie dem Transport und Import von Waren, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Anwalt auch Rechtsordnungen außerhalb Deutschlands berücksichtigt. Die Blockade des Suezkanals macht deutlich, wie international verflochten auch die Welt der juristischen Vereinbarungen ist.


Was kann Damsté Advocaten – Rechtsanwälte – Notare für Sie tun?

Unsere Anwaltskanzlei ist auf internationale Fälle, vor allem im deutsch-niederländischen Kontext, spezialisiert. Der Hafen von Rotterdam ist der wichtigste Hafen für deutsche Unternehmen. Bei uns arbeiten niederländische und deutsche Anwälte gemeinsam in einer Kanzlei und beraten Sie zu niederländischem, deutschem und internationalem Recht.


Bei Fragen zum Transportrecht:

Nehmen Sie gerne Kontakt auf mit meinem Kollegen Joost Wery, Anwalt für Internationales Transportrecht und Speditionsrecht, via wery@damste.nl oder +31 5348 40137.


Joost Wery ist Anwalt für Internationales Transportrecht und Speditionsrecht bei der Kanzlei Damsté Advocaten – Rechtsanwälte – Notare. Er ist Ehrenmitglied des niederländischen Binnenhafens Port of Twente und hat sich auf die Beratung von Mandanten im deutsch-niederländischen Kontext spezialisiert.

Irith Hoffmann ist niederländische Anwältin und Leiterin des German-Dutch-Desks bei Damsté Advocaten - Rechtsanwälte - Notare in Enschede (NL).

Foto(s): https://pixabay.com/photos/container-ship-frachtschiff-596083/


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