BM Group Global – Ermittlungen der BaFin

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Von der BM Group Global Limited werden über die Webseite bmgroupglobal.com nach einem Hinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß der der Behörde vorliegenden Informationen Anlegern u. a. Anlagen in Form von Festgeldverträge offeriert.

Auf der Webseite wird damit geworben, dass die Anlagestrategie in erster auf Vermögensabsicherung und in zweiter Linie auf strategischem Vermögensaufbau beruht und man die Kombination aus klassischen und innovativen Investments nutzen würde.

Außerdem wird dargestellt, dass die Anlagestrategien für jeden Kunden individuell festgelegt würde und man dazu auf ein Team von Spezialisten zugreift, das über langjährige Erfahrungen in verschiedenen Investmentbereichen verfügt.

Warnhinweis der BaFin 

Nach einer aktuellen Mitteilung wird von der BaFin vor Anlagen bei der BM Group Global Limited gewarnt. Laut BaFin würde ohne ihre Erlaubnis der Abschluss von Festgeldverträgen angeboten und auch ohne Genehmigung Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen.

Eine BM Group Global Limited bzw. eine „BM Group“ würde von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Insoweit ermittelt die BaFin auch.

Festgeldanlagen ohne Erlaubnis der BaFin 

Sofern einem Anleger in Deutschland Anlagen in Form von Festgeldverträgen versprochen wird, bei denen eine unbedingte Rückzahlung der eingezahlten Gelder versprochen wird, erfüllt dies den Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäfts im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Dafür benötigt der Betreiber aber eine Genehmigung der BaFin.

Eine derartige Erlaubnis der BaFin ist für die BM Group Global Limited nicht gegeben.

Optionen für Anleger der BM Group Global 

Sofern durch das Angebot von Anlagen in Form von Festgeldverträgen ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gegeben ist, kann sich für einen Anleger gegen die Betreibergesellschaft und auch deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG darstellen, der auf die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals gerichtet ist.

Im Übrigen sind auch andere Ansprüche denkbar, insbesondere etwa dann, wenn Anleger bei Fälligkeit einer Anlage das eingezahlte Kapital nicht zurückerhalten oder auch versprochene Zinszahlungen nicht geleistet werden.

In einem derartigen Fall besteht für Anleger unseres Erachtens auch dringender Handlungsbedarf.

Falls Sie Probleme mit Anlagen bei BM Group Global Limited haben, sollten Sie sich zeitnah von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten lassen und geführte Korrespondenz und Kontoauszüge über eingezahlte Gelder sichern bzw. aufbewahren und auch Gesprächsinhalte und Namen von Beratern festhalten.

Wenn Sie Kapital bei BM Group Global investiert haben, können Sie sich für eine Information bzw. eine Beratung gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 24.01.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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