Brain Wave Fortune – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Die Onlinehandelsplattform Brain Wave Fortune wirbt unter der Domain brainwavefortune.com damit, dass Anleger über die Handelsplattform mit Kryptowährungen, Differenzkontrakten (CFDs) und Kryptowährungen handeln könnten, wobei die Firma Brain Wave Fortune unter einer englischen Telefonnummer erreichbar ist.
Als Betreibergesellschaft wir eine Firma Orizon LLC benannt, die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen (Richmond Hill Road, Kingstown, St Vincent and the Grenadines) haben soll.
Unabhängig davon soll die Firma Brain Wave Fortune auch unter der Emailadresse: support@brainwavefortune.com erreichbar sein.
Anlegern kann man nur dringend von Handelsgeschäften über die Firma Brain Wave Fortune abraten.
Mittlerweile veröffentlichte die deutsche Finanzmarktaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) am 21.03.2025 eine Pressemitteilung, in der sie vor Angeboten der Orizon LLC warnte und mitteilte, dass nach ihren Erkenntnissen das Unternehmen auf der Webseite brainwavefortune.com Bankgeschäfte und / oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbietet.
Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, wie die Firmen Brain Wave Fortune bzw. Orizon LLC, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Dies stellt einen Verstoß gegen geltendes deutsches Recht und damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.
Auch der Sitz der Firma Orizon LLC auf St. Vincent und den Grenadinen sollte Anleger misstrauisch stimmen. In der Vergangenheit hatte unsere Kanzlei mit vielen Internethandelsplattformen zu tun, die angeblich auf St. Vincent und den Grenadinen ihren Sitz hatten. Tatsächlich handelte es sich um reine Briefkastengesellschaften, die von dort aus keinerlei operative Tätigkeiten ausübten.
Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma Orizon LLC fehlt vollständig.
Anleger, die bei der Plattform Brain Wave Fortune investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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