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Brandverletzungen mit Feuerzeug – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 22.09.2017, Aktenzeichen 815 Ds 252 Js 159791/17, einen 25-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zu Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss der Angeklagte als Bewährungsauflage einen Geldbetrag in Höhe von 1500 Euro an die Geschädigte zahlen.

Im vorliegenden Fall drückte der aus München stammende Angeklagte am 21.05.2017 in den frühen Morgenstunden einer Diskothek der 21-jährigen Geschädigten sein noch erhitztes Feuerzeug so an deren Bauch, dass sie dort rechts oberhalb des Bauchnabels eine Brandwunde sowie starke Schmerzen erlitt. Die noch in der Verhandlung sichtbare Narbe hatte die Ausdehnung einer Zwei-Euro Münze.

Der Angeklagte zeigte sich im Rahmen der Hauptverhandlung geständig. Er machte allerdings gleichzeitig geltend sich an die Einzelheiten der Tat aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr erinnern zu können.

Die Geschädigte gab vor Gericht an, dass sie den ihr bereits vor der Tat bekannt gewesenen Angeklagten am besagten Abend zufällig getroffen hätte. Man habe vorher erst normal geredet und dann getanzt. Schließlich habe der Angeklagte immer wieder sein Feuerzeug herausgeholt und ihr gegenüber gesagt, dass er sie jetzt verbrennen werde. Gleichzeitig gab die Zeugin an, dass sie kein Schmerzensgeld vom Angeklagten wolle, sondern lediglich die Entfernung der Narben bezahlt haben wolle.

Ein im Rahmen der Hauptverhandlung gehörter Sachverständige führte aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar alkoholbedingt enthemmt gewesen sei, eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB sei jedoch auszuschließen.

Das Gericht wertete zugunsten des Angeklagten, die Tatsache, dass er geständig sei und sich außerdem bei der Geschädigten entschuldigt habe. Auch die Alkoholisierung sei zugunsten des Angeklagten zu werten. Strafschärfend sei allerdings die erhebliche Verletzung sowie die bleibenden Folgen zu werten.

Aufgrund der positiven Sozialprognose konnte die Freiheitsstrafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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