Buchungsgebühren auch bei Firmenkonten gerichtlich überprüfbar

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Worum geht es?

Derzeit müssen die gewerblichen Kunden/Darlehensnehmer immer häufiger darum kämpfen, daß die Rechtsprechung des BGH zu Verbraucherverträgen auch auf gewerbliche Verträge ausgeweitet wird. Dieses betrifft die leidige Problematik der Bearbeitungsgebühr und im vorliegenden Fall die Entscheidung des BGH zu den erhobenen Buchungspostenentgelten einer beklagten Sparkasse.

In dem Fall, der der Entscheidung des BGH zu Grunde lag, hat der BGH entschieden, daß die AGB-Klauseln unwirksam sind. Ein Versicherungsmakler hatte gegen seine Sparkasse geklagt, die das Buchungskostenentgelt von 0,32 € je Posten erhoben hat und dieses auch für zurückgegebene Lastschriften dem Kunden belastet hat. Aufgrund der Vielzahl der Verträge ergab sich so für einen Zeitraum von fünf Jahren ein stattlicher Betrag von ca. 77.000,00 € nebst Zinsen.

Der BGH hat zunächst das AGB-Recht für anwendbar erklärt und unter Anwendung des AGB-Rechts entschieden, daß die Buchungskostenentgeltklausel der Inhaltskontrolle nicht standhält. Die Klausel steht im Widerspruch zu einer Regelung des Zahlungsdiensterechtes, demzufolge ein Kreditinstitut grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Entgelt für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge hat.

Mit diesem Urteil führt der BGH die Auslegung fort, mit der er bereits im Januar 2015 AGB-Regelungen mit ähnlichem Inhalt für private Girokonten für nichtig erklärt hat. Diese Rechtsprechung weitet sich folglich auch auf die gewerblichen Kunden aus und ist im Firmenkundenbereich nunmehr anwendbar.

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Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

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