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Büroeinrichtung – Leasing oder Kauf?

  • 3 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Nicht nur Existenzgründer - auch Unternehmen, die sich bereits seit vielen Jahren in der Wirtschaft behaupten, benötigen stets eine angemessene Büroeinrichtung. Schließlich wollen viele Betriebe nicht nur ein angenehmes Ambiente für ihre Angestellten schaffen, sondern mit der Optik im Büro auch einen guten Eindruck auf ihre Geschäftspartner machen. Außerdem hält selbst der hochwertigste Bürostuhl nicht ewig, sodass man auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten Geld für die Büroeinrichtung ausgeben muss. Wer sie aber nicht kaufen möchte, dem steht beispielsweise auch die Möglichkeit offen, die Büroeinrichtung vom Schreibtischstuhl bis zur Zimmerpflanze zu leasen.

Finanzierungsproblem Büroeinrichtung

Wer ein Unternehmen führt, benötigt mehr als nur einen Schreibtisch, einen Computer und ein Telefon. Zu der erforderlichen Büroeinrichtung gehören etwa auch noch Regale, Kommoden, Bürostühle, Besprechungstische und Rollcontainer sowie elektrische Geräte wie Fax, Drucker und Scanner. Auch das Büromaterial -beispielsweise Druckerpapier oder Schreibmaterial - gehört zur Einrichtung sowie die „Accessoires", also Bilder, Fußboden und nicht zu vergessen: die Pflanzen. Wer all diese Gegenstände kaufen muss, ist schnell ein kleines Vermögen los und das vorhandene Budget wird gesprengt. Man sollte sich also vorher genau überlegen, was man wirklich braucht und Preise verschiedener Hersteller vergleichen.

Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter sollte bei Anschaffung der Büroeinrichtung berücksichtigt werden. Denn gerade bei täglicher Büroarbeit sind Gesundheitsbeschwerden wie Rücken-, Kopf- oder Augenschmerzen keine Seltenheit. Das führt auf Dauer auch zu Niedergeschlagenheit und zum Abbau der Leistungsfähigkeit. Als Arbeitgeber sollte man daher nicht die billigsten Büromöbel anschaffen, sondern etwa für gute Beleuchtung und ergonomische Bürostühle sowie eine angenehme Gestaltung des Arbeitsplatzes sorgen. So belegen einige Studien, dass z. B. Pflanzen im Büro das Wohlbefinden der Beschäftigten steigern und Beschwerden wie Müdigkeit und Schlappheit deutlich zurückgehen. Das führt zu einer erhöhten Leistungsfähigkeit und im Umkehrschluss zu weniger Krankmeldungen, was wiederum für den Arbeitgeber von wirtschaftlichem Nutzen ist. Im Übrigen muss sich der Arbeitgeber bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes an diverse Vorschriften - etwa geregelt in der ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung), dem ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) oder der BildschArbV (Bildschirmarbeitsverordnung) - halten. Bevor der Arbeitgeber sich also die Büroeinrichtung besorgt, sollte er sich darüber informieren, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Kauf oder Leasing?

Hat man sich dann die Büroeinrichtung individuell zusammengestellt, muss man das Problem der Finanzierung lösen. Die meisten Unternehmen kaufen die nötigen Gegenstände auch heute noch; schließlich ist vielen nicht bekannt, dass man mittlerweile nicht nur Dienstwagen, sondern auch den Großteil der Büroeinrichtung leasen kann.

Begriffsklärung

Im Rahmen des Leasingvertrags verpflichtet sich der Leasinggeber dazu, den betreffenden Gegenstand dem Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit zur Nutzung zu überlassen; dafür muss dieser den sog. Leasingzins, also ein Entgelt für die Nutzung, zahlen; außerdem trägt er unter anderem das Objektrisiko, z. B. Reparaturkosten sowie die Kosten der Instandhaltung. Die meisten Leasingverträge beinhalten auch eine Kaufoption, d. h., der Leasingnehmer kann nach Ablauf der Vertragszeit den betreffenden Gegenstand erwerben. Es ist aber auch möglich, einen Anschlussvertrag abzuschließen oder die Sache zurückzugeben und einen neuen und moderneren Gegenstand zu leasen.

Die wichtigsten Vorteile des Leasings

Das Leasing hat gegenüber dem Kauf einige Vorteile. So ist das Leasing etwa bilanzneutral. Schließlich hat man die Büroeinrichtung nicht gekauft; man ist also nicht Eigentümer geworden und muss sie daher auch nicht in der Bilanz aktivieren. Es sind lediglich die Leasingraten steuerlich anzugeben. Die stellen aber Betriebsausgaben dar und können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem sind beim Leasing die langen Abschreibungsfristen von bis zu 13 Jahren nicht zu beachten. Des Weiteren tritt beim Leasing lediglich ein geringer Liquiditätsabfluss ein, da man nur die regelmäßig fällig werdenden Raten zahlen muss; das Eigenkapital wird verschont und der Kreditrahmen bleibt grundsätzlich gleich. Da die Leasingraten bei Vertragsabschluss fest vereinbart werden, kann der Leasingnehmer auch besser kalkulieren. Ist der Vertrag abgelaufen, kann das Unternehmen bei gleichbleibendem Budget überdies wieder eine modernere Einrichtung leasen und die alte „loswerden". Beim Pflanzenleasing kann man sogar vereinbaren, dass allein der Leasinggeber die Pflanzen versorgt und auch austauscht, wenn sie eingehen sollten. Man muss sich also um nichts kümmern und hat dennoch einen „grünen Arbeitsplatz".

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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