Bulgarien erleichtert Zugang von Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland zum Arbeitsmarkt

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Am 13.04.2016 hat das bulgarische Parlament das neue Gesetz über die Arbeitsmigration und Arbeitskräftemobilität verabschiedet. Das Hauptziel der neuen Gesetzgebung ist die Erleichterung des Zugangs von Nicht-EU-Bürgern zum bulgarischen Arbeitsmarkt.

Die wichtigste Änderung ist mit der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung an einem Nicht-EU-Bürger verbunden. An erster Stelle muss der ausländische Staatsangehörige über eine Aufenthaltserlaubnis des Typs „Blaue Karte“ verfügen. Er muss auch die für die entsprechende Beschäftigung angemessene Qualifikation haben – ein Hochschulabschluss, der durch ein Diplom, Bescheinigung oder eine andere von der zuständigen Behörde nach Abschluss der Ausbildung mit einer Mindestdauer von drei Jahren an einer vom entsprechenden Staat als Hochschule anerkannten Einrichtung nachzuweisen ist.

Außerdem muss der Beruf zu einer einheitlichen Gruppe der Berufe und Berufsgattungen aus der Nationalen Klassifikation der Berufe und Berufsgattungen gehören, die in die Liste der Berufe, für die ein Mangel an hochqualifizierten Fachkräften besteht, eingeschlossen ist. An letzter Stelle ist es für die Erteilung der Erlaubnis notwendig, dass das vertraglich festgehaltene Bruttogehalt mindestens um das Zweifache als das Durchschnittsgehalt im Land für die letzten 12 Monate beträgt. Das bedeutet, dass die Fachkraft ein Bruttogehalt von mind. ca. BGN 1.800 (ca. € 925) bekommen muss.

In diesem Fall entfällt die Erfordernis zur vorherigen von dem Arbeitsgeber durchgeführten Arbeitsmarktuntersuchung sowie die Beschränkung hinsichtlich des prozentualen Anteils zwischen ausländischen Staatsangehörigen und EU- und EWG-Staatsangehörigen, die von dem im Land niedergelassenen Arbeitgeber beschäftigt werden, der gemäß der Gesetzgebung nicht 10% überschreiten darf.

Ein ausführlicher Artikel zum Thema ist hier zu finden: http://www.ruskov-law.eu/bulgarien/article/beschaeftigung-nicht-eu-buerger.html


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