Bull&Bear Invest – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Firma Bull&Bear Invest bietet unter ihrer Domain bullbearinvest.io den Handel mit unterschiedlichsten Anlageprodukten an. So könnte beispielsweise über die Handelsplattform der Kryptowährungshandel, der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie der Forex-Handel abgewickelt werden.

Im Rahmen ihres Internetauftritts bezeichnet sich die Firma Bull&Bear Invest als globalen Internetbroker und als globale Investmentfirma, die Klienten weltweit betreuen würde.

Als Betreibergesellschaft der Firma Bull&Bear Invest fungiert eine Firma Nexus LLC, die ihren Sitz auf St. Vincent und den Grenadinen unter der Adresse: Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines, haben soll.

Weitere Kontaktmöglichkeiten, mit Ausnahme der Mailadresse: support@bullbearinvest.io werden nicht benannt.

Von einer Anlage über die Handelsplattform Bull&Bear Invest kann man aus mehreren Gründen nur dringend abraten:

Zum einen findet sich im Rahmen des Internetauftritts kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Bull&Bear Invest bzw. der Betreibergesellschaft Nexus LLC sind.

Zum anderen wirft auch die Adresse, unter der die Betreibergesellschaft, Nexus LLC, ansässig sein bzw. eine Niederlassung betreiben soll, Fragen auf. Unter der Adresse in St. Vincent und den Grenadinen waren in der Vergangenheit viele betrügerische Internethandelsplattformen ansässig bzw. diese Geschäftsadresse wurde als Niederlassung benannt. Aller Voraussicht nach befindet sich dort allenfalls eine Briefkastenanschrift.

Gegen eine Anlage bei der Firma Bull&Bear Invest spricht auch, dass mittlerweile auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die deutsche staatliche Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister – auf die Firmen Bull&Bear Invest und Nexus LLC aufmerksam wurde. Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 09.04.2024 warnte die BaFin vor den vorgenannten Firmen und teilte mit, dass ihrer Kenntnis nach seitens der entsprechenden Firmen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten würden.

Im Übrigen handelt es sich bei der Betreibergesellschaft Nexus LLC, St. Vincent und die Grenadinen, um keine unbekannte Firma. Unsere Kanzlei vertrat in der Vergangenheit mehrere Anleger gegenüber der entsprechenden Betreibergesellschaft bzw. Internethandelsplattform, die seitens dieser Betreibergesellschaft gehalten wurden.

So agierte die Firma Nexus LLC beispielsweise bei den Firmen InvestPoint, OneCapital und Matrix Invest als Betreibergesellschaft. Auch vor diesen Firmen warnte die BaFin in der Vergangenheit bereits.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Bull&Bear Invest investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema