Bundesgerichtshof zur Rückabwicklung einer Rürup-Rente

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BGH: Allianz ist zur Rückabwicklung einer  Rürup-Rente verpflichtet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11.10.2023 ein Urteil des OLG Stuttgart gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG zur Rückabwicklung einer Rürup-Rente bestätigt. Der BGH wies die Revision der Allianz Lebensversicherungs-AG gegen das von Mayer & Mayer Rechtsanwälte erstrittene Urteil des OLG Stuttgart zurück. Unser Mandant kann den Vertrag damit rückabwickeln und erhält den ungezillmerten Rückkaufswert einschließlich Überschussanteilen ausbezahlt.

Widerruf des Rürup-Vertrags

Der Versicherungsnehmer hatte im Jahr 2009 eine indexbasierte Rürup-Rente (Basisrente) bei der Allianz Lebensversicherung abgeschlossen. Im Jahr 2020 erklärte er den Widerruf des Vertrages, welchen die Allianz zunächst zurückgewiesen hatte. Er wendete sich in der Folge an Mayer & Mayer Rechtsanwälte, die seine Auffassung über die Widerruflichkeit des Vertrages bestätigten. Was der BGH nun bestätigte: Ein Widerruf war noch möglich, weil die Allianz ihren Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt hatte. Die Allianz wollte aber nicht freiwillig den Rürup-Rentenvertrag auslösen und rückabwickeln. Der Versicherungsnehmer zog darauf hin, vertreten durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte, vor Gericht.

OLG Stuttgart bestätigt Rückabwicklung

Das angerufene Landgericht Stuttgart hatte sich dabei zunächst noch auf die Seite der Allianz Lebensversicherung geschlagen und unter Verweis auf ein früheres Urteil des OLG Stuttgart die Klage abgewiesen. Hiergegen ging der Verbraucher gemeinsam mit Mayer & Mayer Rechtsanwälte im Rahmen der Berufung erfolgreich vor. Das OLG Stuttgart teilte in der Folge mit, dass es seine bisherige Rechtsauffassung nun nicht mehr aufrechterhalte und die seitens der Allianz erteilte Widerrufsbelehrung als fehlerhaft ansehe. Außerdem seien auch die Vertragsinformationen unvollständig gewesen. Deshalb habe die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. Der Widerruf des Verbrauchers war deshalb auch noch lange nach Vertragsabschluss möglich und führte zu einer Rückabwicklung des Vertrages. Den Einwand der Allianz, dass sich der Widerruf als rechtsmissbräuchlich erweise, weil der Versicherungsnehmer mehrfach erhebliche Zuzahlungen in den Vertrag leistete, Steuervorteile in der Vergangenheit genoss sowie letztlich den Vertrag beitragsfrei stellen ließ, hatte das Oberlandesgericht als nicht stichhaltig zurückgewiesen.

Allianz scheitert am Bundesgerichtshof

Die Allianz zog vor den Bundesgerichtshof und legte Revision gegen das von Mayer & Mayer Rechtsanwälte erstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ein. Es half ihr nicht. Der Bundesgerichtshof wies die Revision am 11.10.2023 zurück und bestätigte damit die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs der Basisrentenversicherung. Auf die Anschlussrevision des Verbrauchers wurde die Allianz außerdem zusätzlich zu weiteren Zinszahlungen über das Berufungsurteil hinaus verurteilt. Die Allianz muss nun nach dem rechtskräftigen Urteil die Basisrente beenden und an den Verbraucher den sog. ungezillmerten Rückkaufswert zuzüglich Überschussanteilen erstatten (anders ausgedrückt ist die verzinste Summe der eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge nach Abzug von Verwaltungskosten und sogenannten Risikobeiträgen auszuzahlen). Die Kosten des Rechtsstreits muss sie ebenfalls ganz überwiegend tragen.

Lebens-/Rentenversicherungsverträge aus 2008-2010 hauptsächlich betroffen

Damit ist nun erstmals höchstrichterlich bestätigt, dass die v.a. seitens der Allianz aber auch von anderen Versicherern in den Jahren 2008-2010 erteilte Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und ein Widerruf – auch heute noch - möglich ist. Dies gilt nicht nur für einfache Lebens- und Rentenversicherungsverträge, sondern insbesondere auch für Basis-Rentenverträge (Rürup).

Ausstieg aus Rürup-Verträgen möglich

Für Rürup-Sparer ist der Widerruf des Vertrages besonders attraktiv, weil er dem Verbraucher den einzigen Weg bietet, aus dem auf andere Art nicht beendbaren und auflösbaren Vertrag herauszukommen. Verbraucher sollten sich daher über ihre Rechte informieren und die in Betracht kommenden Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen. Mayer & Mayer Rechtsanwälte steht den Verbrauchern als in diesen Fragen äußerst erfahrene Verbraucherkanzlei gerne zur Seite. Verbraucher können sich gerne im Rahmen einer ersten Beratung über ihre Rechte und Möglichkeiten des Ausstiegs aus den gegenüber anderen Sparformen sehr teuren Renten- und Lebensversicherungsverträgen bei uns beraten lassen.

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