Bundesregierung plant Einschränkung des „ewigen“ Widerrufsrechts

  • 3 Minuten Lesezeit

Frist zum Widerruf von alten Immobiliendarlehen soll Mitte 2016 enden

Nach einer geplanten Gesetzesänderung soll das Widerrufsrecht für Immobilienkredite, die zwischen 2002 und 2010 aufgenommen wurden, im Juni 2016 auslaufen. Dieses Vorhaben würde die Rechte der Bankkunden, die zu privaten Zwecken ein Darlehen aufgenommen haben, massiv beschneiden. Denn bisher konnten Verbraucher mit einem Widerruf auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss vergleichsweise simpel aus dem Vertrag aussteigen.

Darlehensnehmer können mithilfe des Widerrufs viel Geld sparen

Der rechtliche Rahmen des Widerrufsrechts: Etliche Widerrufsbelehrungen der Banken für Kreditverträge, die seit November 2002 geschlossen wurden, sind fehlerhaft. Für private Kreditnehmer bedeutet dies, dass der Vertrag auch nach langer Zeit widerrufen werden kann. Das erscheint gerade in der Zeit des aktuellen Rekordtiefs der Zinsen äußerst attraktiv. Denn durch einen Widerruf oder einen Vergleich mit der Bank aufgrund der Fehler in den Belehrungen können Verbraucher eine hohe Summe an Geld sparen. Dazu kommt noch: Mit einem Widerruf können Darlehensnehmer die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank vermeiden. Diese fordern Banken bei einer vorzeitigen Kündigung durch die Bankkunden. Sie kann bis zu mehreren Zehntausend Euro betragen.

Gesetzesentwurf im Bundestag zieht für Verbraucher den Schlussstrich

Betroffene Bankkunden haben jetzt allerdings Grund zur Eile. Denn die Bundesregierung plant, diesen angenehmen Ausweg aus Kreditverträgen zu kassieren. Diese Änderung soll nicht nur das Widerrufsrecht für künftige Verträge trotz Fehlern in den Belehrungen nach einer kurzen Frist ablaufen lassen, sondern auch Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 sind von der geplanten Gesetzesänderung betroffen. Ab dem 21. Juni 2016 sollen die Altdarlehen nicht mehr widerrufen werden können. Bankkunden bleiben somit nur noch rund acht Monate, den alten Kreditvertrag prüfen zu lassen.

Interessen der Banken verdrängen Rechte der Verbraucher

Besonders das Beschneiden der Verbraucherrechte in den bereits bestehenden Verträgen wird von Anwälten und Verbraucherschützern stark kritisiert. Mit der Änderung gibt die Bundesregierung den Interessen der Finanzlobby nach. Denn natürlich ist den Kreditinstituten ein Widerrufsrecht, das Jahre nach dem Vertragsschluss ausgeübt werden kann, ein Dorn im Auge. Dass die Bundesregierung zahlreiche private Darlehensnehmer potentiell um viel Geld bringt, scheint daneben kaum ins Gewicht zu fallen. Bislang schützte die Gesetzgebung die Rechte der Verbraucher ausdrücklich mit dem „ewigen“ Widerrufsrecht. Denn bereits früher sah das Gesetz vor, dass das Widerrufsrecht nach einer gewissen Frist abläuft, gleichwohl fehlerhafte Belehrungen vorliegen könnten. Zum Schutz des Verbrauchers wurde das jedoch 2002 bewusst vom Gesetzgeber abgeschafft. Die für 2016 geplante veränderte Gesetzeslage geht nun zulasten der Verbraucher.

Zeitnahe Prüfung der Vertragsunterlagen durch Experten empfohlen: Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstbegutachtung an

Angesichts der für Mitte des kommenden Jahres geplanten Frist ist Verbrauchern, die einen Widerruf erwägen, zu zügigem Handeln zu raten. Denn eine Widerrufserklärung sollte vorher umfassend rechtlich von erfahrenen Anwälten geprüft werden. Es muss stets bedacht werden, dass das Widerrufsrecht nicht als Instrument konzipiert worden ist, um sich aus teuren Altverträgen zu lösen. Unvorbereitete Widerrufserklärungen können dazu führen, dass Bankkunden sich selbst den Weg zu der Durchsetzung ihrer Rechte abschneiden.

Die langjährig im Bankrecht und Verbraucherrecht tätigen Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Verbrauchern eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Nach unserer Rückmeldung haben Sie einen Überblick über Ihre Chancen, den Kredit zu widerrufen und Sie können selbst entscheiden, wie Sie weiter verfahren möchten. Bei zeitnaher Konsultation unserer Experten sind wir zuversichtlich, Ihnen noch vor Fristende zu einem erfreulichen Ausgang verhelfen zu können.

Weitere Informationen zum Widerruf von Darlehensverträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie unter: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten