„Bundesweit können Kolleginnen und Kollegen erreicht werden, die eine Terminsvertretung übernehmen“

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David Werner Vieira: „Bundesweit können Kolleginnen und Kollegen erreicht werden, die eine Terminsvertretung übernehmen“
Katja Grund anwalt.de-Redaktion

Terminsvertretungen können für Auftraggeber und Auftragnehmer eine Win-win-Situation darstellen. Rechtsanwalt David Werner Vieira von der Kanzlei SFW Baumeister & Partner schreibt regelmäßig Terminsvertretungen aus. Im Interview schildert er, wieso er dieses Angebot von anwalt.de nutzt, worauf er bei der Auswahl eines Terminsvertreters und bei der Vergabe achtet und wie eine Terminsvertretung reibungslos klappt.

Sie haben in den letzten vier Monaten 14 Terminsvertretungen bei uns ausgeschrieben. Welche Vorteile bringen Ihnen Ausschreibungen auf anwalt.de?

Unsere Kanzlei SFW Baumeister & Partner ist bundesweit in diversen Rechtsgebieten tätig. Dementsprechend nehmen wir stets eine Vielzahl von Gerichtsterminen wahr. Für unser Prozessmanagement nutzen wir - bei Kollisionen mit anderen Terminen - mitunter den Service „Terminsvertretung“ von anwalt.de.

Dieser Service bewirkt eine hohe Flexibilität. Termine können konsequent erledigt werden. Zugleich entfallen Reisezeiten und Fahrtkosten.

Ein Vorteil ist, dass bundesweit Kolleginnen und Kollegen erreicht werden können, die eine Terminsvertretung vor Ort übernehmen. Auch kann man sich mithilfe des jeweiligen anwalt.de-Profils einen ersten Eindruck über die Person des Terminsvertreters verschaffen.

Die Preisgestaltung ist flexibel. Die Honorare können nach eigenen Wünschen ausgeschrieben werden. Die Einstellung eines Auftrages ist einfach und sehr schnell erledigt.

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Bei anwalt.de entstehen keine zusätzlichen Transaktionskosten für die Terminsvertretung. Hat das auch Auswirkungen auf die Höhe des Honorars, das Sie ausschreiben? 

Ja, ausbleibende Transaktionskosten haben insbesondere für den Terminsvertreter selbst eine positive Auswirkung, da es keine Abzüge vom vereinbarten Nettohonorar gibt. Für uns als Auftraggeber hat es den Vorteil, dass Honorare dank der fehlenden Transaktionskosten nicht zusätzlich höher angesetzt werden müssen.

Schreiben Sie Terminsvertretungen manchmal auch offline aus? 

In wenigen Ausnahmefällen nutzen wir auch die direkte Ansprache von Kollegen in unmittelbarer Nähe zum Gericht.

Wie viel Zeit benötigen Sie im Durchschnitt für die Organisation einer Terminvertretung, von der Ausschreibung bis zur Abwicklung?

Die komplette Abwicklung einer Terminsvertretung beansprucht nach unseren Erfahrungen – je nach Komplexität der Angelegenheit – circa 40 Minuten. Die Aufgaben schlüsseln sich dabei in etwa wie folgt auf: zwei Minuten für die Ausschreibung, fünf Minuten für die Auswahl – denn es gibt oft Gegenangebote der Kollegen –, 20 Minuten, um Unterlagen vorzubereiten, sowie zehn Minuten für den Terminsvertreterbericht und die Rechnung für den Terminsvertreter.

Welche Charakteristika muss ein Mandat aufweisen, damit es für eine Terminsvertretung geeignet ist?

Besonders bei Kollisionen mit anderen Gerichtsterminen oder einer großen Distanz vom eigenen Standort bietet sich eine Terminsvertretung an; sie kann dann zur Arbeitsentlastung in der eigenen Kanzlei beitragen. Selbstverständlich spielt auch der Faktor Wirtschaftlichkeit eine Rolle.

Wie sollte Ihrer Erfahrung nach die Auftragsbeschreibung in der Ausschreibung gestaltet sein?

Ideal ist eine Auftragsbeschreibung, die kurz und knapp gehalten ist. Dabei sollten Angaben wie Gericht, Rechtsgebiet, Datum, Uhrzeit, Honorar und eventuell der Streitwert enthalten sein.

Worauf achten Sie bei der Wahl eines Terminsvertreters?

Bei der Auswahl von Kolleginnen und Kollegen prüfen wir, ob der Sachverhalt beziehungsweise das konkrete Rechtsgebiet ein Tätigkeitsschwerpunkt des Terminsvertreters ist. Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet oder eine Spezialisierung (Fachanwalt) sind ein Plus. Hilfreich sind auch eigene Bewertungen auf anwalt.de – soweit vorhanden.

Wie bereiten Sie die Übergabe der wichtigsten Informationen an einen Terminsvertreter vor, damit die Terminsvertretung reibungslos ablaufen kann? 

Für eine erfolgreiche und reibungslose Terminsvertretung stellen wir zunächst die nötigen Unterlagen zusammen und übersenden diese per E-Mail an den Terminsvertreter. Dann führen wir per Telefon oder E-Mail ein kurzes Briefing durch. Zusätzlich versenden wir eine Nachricht an das zuständige Gericht mit den Informationen zum Terminsvertreter.

Wie teilen Sie Ihrem Mandanten mit, dass er von einem anderen Anwalt vertreten wird?

In der Regel informieren wir unsere Mandanten per E-Mail oder Telefon.

Haben Sie schon selbst als Terminsvertreter agiert?

Ja ich habe selbst schon als Terminsvertreter fungiert. Meine Erfahrungen waren dabei positiv.

Wie viel Eigeninitiative ist bei einem Terminsvertreter Ihrer Meinung nach gut? Wo ist die Grenze? 

Terminsvertreter sollten Eigeninitiative mitbringen und dort anbringen, wo es erforderlich ist. Zum Beispiel sollten Zeugen oder Sachverständige auch selbst befragt werden. Ferner kann es hilfreich sein, wenn der Terminsvertreter den persönlichen Eindruck oder Hinweise aus der mündlichen Verhandlung an den Auftraggeber weiterleitet.

Grenze: Damit wir als Kanzlei den Werdegang des Falles auch nach der Verhandlung noch beeinflussen können, ist es wichtig, dass der Terminsvertreter im Termin keine vollendeten Tatsachen schafft. Aus unserer Sicht sollten daher folgende Punkte berücksichtigt werden: kein Vergleich ohne entsprechende Widerrufsmöglichkeit und keine verfahrensbeendenden Prozesshandlungen ohne Rücksprache.

Gerade für Berufseinsteiger bietet sich die Annahme von Terminsvertretungen an, um Erfahrungen zu sammeln. Haben Sie Tipps für junge Anwaltskollegen, worauf Sie bei Ihrer Auftragsannahme achten sollten?

Bei der Annahme von Aufträgen sollten junge Anwaltskollegen das eigene Interesse an bestimmten Rechtsgebieten beziehungsweise ihre Zielsetzung berücksichtigen. Es sollte eine bewusste Entscheidung getroffen werden. Nicht jedes Rechtsgebiet muss bespielt werden.

Rechtsanwälte müssen auch wie Unternehmer denken. Jeder möchte persönlich und wirtschaftlich erfolgreich sein. Eine Spezialisierung oder thematische Schwerpunktsetzung ist vorteilhaft. Mit einer Spezialisierung hebt sich der Rechtsanwalt aufgrund seiner umfassenden Qualifikationen von den restlichen Rechtsanwälten ab. Sie führt aus unseren Erfahrungen zu besseren juristischen Ergebnissen, einer höheren Kundenzufriedenheit sowie auch zu einem verbesserten Wirtschafswachstum.

So sind vorrangig Vertretungen in Rechtsgebieten auszuwählen, die man selbst zukünftig bearbeiten möchte. Zusätzlich können Kontakte zu Kollegen aufgebaut werden, die bereits in diesen Fachbereichen tätig sind. Wer jedoch zu viele Rechtsgebiete gleichzeitig verfolgt und sich dadurch bessere Aussichten auf Erfolg verspricht, könnte am Ende seine Ziele verfehlen.

Als erste Orientierung dient die Berufsordnung. Gemäß § 43c Absatz 1 Satz 1 BRAO kann dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Nach Satz 3 darf die Befugnis für höchstens drei Rechtsgebiete erteilt werden. Anfangs könnte man daher seine Tätigkeit auf drei Schwerpunkte begrenzen.

Rechtsanwalt David Werner Vieira berät seine Mandanten überwiegend bei Fragen im Urheberrecht sowie Wettbewerbs- und Markenrecht. Besonders als ehemaliger Abmahnanwalt kann er in diesem Bereich große Erfahrung vorweisen. Er steht Ratsuchenden sowohl am Kanzleistandort in Berlin als auch bundesweit zur Seite. 

(KGR; ZGRA) 

Sie wollen mehr über anwalt.de erfahren? Dann lesen Sie die Ratgeber darüber, wie Sie Terminsvertretungen ausschreiben und annehmen und welche Funktionen und Vorteile Ihnen anwalt.de bietet.

Foto(s): ©privat/David Werner Vieira, ©Adobe Stock/hallojulie

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