kostenlose Unfallregulierung- bundesweit

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Unfalllöser- Unsere neue Plattform für Ihre Unfallregulierung

Wir sind stolz Ihnen unseren zusätzlichen Service auf www.unfallloeser.de vorzustellen.

Sie hatten einen unverschuldeten Autounfall und wollen sich nicht mit der gegnerischen Versicherung rumärgern?

Dann melden Sie uns Ihren Unfall unkompliziert online- völlig unverbindlich und ohne Kostenrisiko.

Wir prüfen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall und vermitteln Ihnen bei Wunsch auch einen Gutachter, um Ihren Reparaturschaden zu ermitteln.

Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und klagen wenn nötig gegen Versicherungen in ganz Deutschland.

Unsere Expertise ist Ihr Vorteil. Sie brauchen außergerichtlich nicht in Vorkasse treten und haben von Anfang an einen persönlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

In drei Schritten zu Ihrer Entschädigung nach einem Autounfall:


1. Unfall online melden

Melden Sie Ihren Unfall online und kostenlos. Alternativ können Sie uns eine Mail schreiben oder anrufen.


2. Anwalt wird zugewiesen

Ihnen wird umgehend ein Rechtsanwalt als persönlicher Sachbearbeiter und Ansprechpartner zugewiesen. Ab hier übernehmen wir die restliche Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und dem Gutachter. Wir prüfen sämtliche Ihnen zustehenden Ansprüche (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld etc.)


3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir verfassen ein individuell gestaltetes Forderungsschreiben an die gegnerische Versicherung und übernehmen die rechtliche Auseinandersetzung. Sobald die Regulierung erfolgt leiten wir Ihnen das Fremdgeld weiter und rechnen unsere Gebühren mit der gegnerischen Versicherung ab.


Wieso Sie nicht in Vorleistung gehen müssen?


Wir von Unfalllöser sind eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss unsere Kosten bezahlen, da Ihnen als Unfallgeschädigter auch notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind. Das ist bereits höchstrichterlich entschieden, sodass das Team von Unfalllöser seine Gebühren direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Nur falls eine außergerichtliche Durchsetzung scheitert und wir klagen müssen, werden die üblichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz fällig. Dies wird aber in jedem Falle vorher mit Ihnen besprochen.


Besuchen Sie unseren Onlinemeldebereich bei Unfalllöser: www.unfallloeser.de oder schreiben Sie uns eine unverbindliche E-Mail: mail@unfallloeser.de.


Sinan Akcakaya

Rechtsanwalt

Foto(s): Rechtsanwalt Sinan Akcakaya

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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