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Burgschild Inkasso: Die zweite Welle ist da!

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Wie es zu erwarten war: Wieder versucht das Inkassounternehmen Burgschild GmbH im Namen der DigiRights Administration GmbH alte Forderungen für angebliche Urheberrechtsverletzungen (Musikdownload/-upload) einzutreiben. Dabei wird der Druck durch das erneute Schreiben erhöht, indem die Inkassogebühr heraufgesetzt wird.

Bei den Schreiben, die jetzt kurz vor Weihnachten bei meinen Mandanten eingehen (Kommentar eines Mandanten: „Sehr taktvoll einen Tag vor dem 24.12.“) handelt es sich um Altfälle, teilweise aus den Jahren 2013 oder 2014. Damals hatte der bekannte Abmahnanwalt Daniel Sebastian aus Berlin massenhaft Abmahnungen für die DigiRights Administration verschickt und teils horrende Forderungen gestellt.

Interessant ist, welche personellen Verflechtungen rund um die geltend gemachte Forderung bestehen. Denn der aktuelle Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH, Herr Walter Horz, ist auch der aktuelle Geschäftsführer des Inkassounternehmens Burgschild GmbH.

Soll ich auf das Schreiben von Burgschild Inkasso reagieren?

Auf jeden Fall! Wenn den Forderungen nicht widersprochen wird, droht Ihnen ein SCHUFA-Eintrag. Zu beachten ist auch: Schadensersatzforderungen aus den Jahren 2013 oder 2014 sind nicht verjährt, da die Verjährungsfrist 10 Jahre beträgt.

Muss ich das Geld an Burgschild zahlen?

Nein, Sie sollten aber spätestens jetzt prüfen lassen, ob eine Haftung besteht. Ich stehe Ihnen hierzu auch über die Feiertage gerne zur Verfügung. Am besten schicken Sie mir eine E-Mail mit dem Schreiben von Burgschild Inkasso und Ihrer Telefonnummer zu (kontakt@ra-pantke.de), dann rufe ich Sie gerne an.

Grundsätzlich trifft den Anschlussinhaber nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine sog. sekundäre Darlegungslast. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.

Ob Sie in der Haftung stehen, kann ich Ihnen beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Daher benötige ich Ihre Informationen zur damaligen Nutzungssituation im Haushalt. Als Anschlussinhaber haften Sie keinesfalls automatisch.

Tipps bei Forderungsschreiben von Burgschild Inkasso

  • Keine Zahlung leisten
  • Ruhe bewahren
  • Kostenfreie Erstberatung nutzen. Ich stehe auch über die Feiertage zur Verfügung. Ich berate seit vielen Jahren in urheberrechtlichen Streitigkeiten bundesweit und kenne die Vorgehensweise von Burgschild/Rechtsanwalt Sebastian/DigiRights Administration GmbH seit langem.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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