Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit – Richtig reagieren!

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Eine Verkehrsordnungswidrigkeit (VOWi) ist ein Verkehrsverstoß (fahrlässig oder mit Vorsatz), der mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird. Zusätzlich zu den Geldstrafen können – je nach Verstoß – Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot verhängt werden.


Ordnungswidrig handelt jeder, der eine auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlassene Rechtsverordnung nicht einhält. Dazu zählt insbesondere die Straßenverkehrsordnung, aber z. B. auch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).


In § 1 StVO (Grundregeln) heißt es:


"(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."


Werden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festgestellt, flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus, gegen welchen man jedoch Einspruch einlegen kann.


Eine kostenfreie, anwaltliche Ersteinschätzung ist in jedem Fall ratsam!


Was ist 2022 auf den Straßen passiert?


Laut einer Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat es im  vergangenen Jahr 3.887.902 VOWi gegeben. Diese amtliche Statistik umfasst Daten über alle Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind und die von ihnen begangenen Verstößen.


Sofern die VOWi die Verkehrssicherheit gefähren, werden sie im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert (Punkte). Die am häufigsten vorkommende VOWi ist die Geschwindigkeitsüberschreitung.


Im Einzelnen:


  • Nutzung von Radarwarngeräten: 2.239
  • Alkoholverstöße: 36.242
  • Drogenverstöße: 45.459
  • Rotlichtverstöße: 321.865
  • Handyverstöße (Aufnahme und Nutzung mobiler Endgeräte): 406.396
  • Geschwindigkeitsverstöße (Frauen): 545.344
  • Geschwindigkeitsverstöße (Männer): 1.885.341
  • andere (z. B. Falschparken, Missachtung Sicherheitsabstand): 645.016


Je nach Schwere der Zuwiderhandlung kommen verschiedene Sanktionen zum Einsatz.


Verwarngeld, Bußgeld, Punkte, Fahrverbot


Durch diese Sanktionen soll VOWi vorgebeugt werden – zum eigenen Schutz (spezialpräventiv), wie auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer (generalpräventiv).


Verwarngeld


Hierbei handelt es sich um geringfügige Vergehen, die mit bis zu 55 Euro geahndet werden (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h).


Vorausgesetzt es ist alles rechtens, sollte die Zahlung unbedingt innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Anderenfalls eröffnet die Behörde ein Bußgeldverfahren, was mit weiteren Gebühren und Auslagen verbunden wäre.


Bußgeld


Die Höchstgrenze bei Bußgeldern beträgt i. d. R 2.000 Euro (Ausnahme: z. B. VOWi mit Sachbeschädigung).


Punkte in Flensburg


VOWi können mit höchstens 2 Punkten geahndet werden, Straftaten im Straßenverkehr hingegen mit maximal 3 Punkten.


Fahrverbot


Mit Fahrverboten von maximal 3 Monaten muss bei besonders schweren Verstößen im Straßenverkehr gerechnet werden. Dieser Fall tritt z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h (innerorts) ein.


Bußgeldkatalog / Punktesystem


Der Bußgeldkatalog gilt für alle Verkehrsteilnehmer - auch für Fußgänger und Fahrradfahrer. Darin ist festgelegt, welche Strafen es für welche Verstöße gibt – vom Bußgeld bis hin zum Fahrverbot. Dabei werden verschiedenste Aspekte berücksichtigt.


Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es z. B. darauf an, ob der Verstoß inner- oder außerorts passiert ist, mit einem PKW, LKW oder PKW mit Anhänger und ob sich der mögliche Verkehrssünder noch in der Probezeit befindet.


Mittel gegen den Bußgeldbescheid: Einspruch!


Grundsätzlich gilt, ein Bußgeldbescheid kann mit einem Einspruch angefochten werden.


In welchen Fällen die Erfolgsaussichten gut aussehen, kann Ihnen am besten ein Spezialist für Verkkehrsrecht beantworten. Bleiben wir beim Beispiel der Geschwindigkeitsüberschreitung könnten dies mögliche Ansatzpunkte sein:


  • Wurde das verwendete Messgerät (Radar, Laser- oder Videomessung) richtig verwendet? War das Gerät ordnungsgemäß geeicht oder wurde die Eichfrist überschritten?


  • Um etwaigen Mess-Ungenauigkeiten vorzubeugen, wird ein Toleranzabzug von 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 % (über 100 km/h) von der festgestellten Geschwindigkeit bereits einkalkuliert. Wurde das berücksichtigt?


  • Erfolgte der Verstoß fahrlässig, vorsätzlich oder lag sogar ein Augenblicksversagen vor?


  • Ist der Fahrer vorbelastet (Punkte in Flensburg) oder ist er Wiederholungstäter?


Geht man es richtig an, können Strafen gänzlich abgewendet oder gemindert werden. So könnte z. B. ein Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen in eine höhe Geldstrafe umgewandelt werden.


Daher ist eine kostenfreie, anwaltliche Erstberatung nach Erhalt eines Bußgeldbescheides sehr zu empfehlen!


Welche Frist muss beachtet werden?


Sofern man den Bußgeldbescheid akzeptiert, ist der Geldbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen, möchte man jedoch Einspruch einlegen, hat dies ebenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung zu erfolgen. Versäumt man die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.


Verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten?


Ja! Die Verjährung tritt drei Monate nach dem Verstoß bzw. bei Verstößen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss innerhalb von sechs Monaten ein. Der Bußgeldbescheid muss demnach innerhalb von drei bzw. sechs Monaten erlassen und zugestellt werden.


Diese Frist kann jedoch durch die Zustellung eines Anhörungsbogens unterbrochen werden.


Hinweise:


  • Es ist nicht unüblich, dass Bußgeldbescheide trotz Verjährung erlassen werden. Auch dann muss reagiert werden! Legen Sie Einspruch ein und berufen sich auf die eingetretene Verjährung, anderenfalls wird der Bescheid rechtskräftig.


  • Sofern Zahlung auf einen eigentlich verjährten Bußgeldanspruch geleistet wurde, ist das Geld weg. Die Einrede der Verjährung ist nach Zahlung nicht mehr zulässig.


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