Bußgelder für Datenschutzverstöße erhöht

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Präsident Putin hat am 7. Februar 2017 ein Gesetz unterzeichnet, das die Haftung für Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten deutlich verschärft. Die Neuregelungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft und betreffen alle Unternehmen.

Es werden neue Bußgeldtatbestände eingeführt und die Bußgelder erhöht. Die Anforderungen des Datenschutzgesetzes bleiben indes unverändert. Nunmehr können in folgenden Fällen Bußgelder verhängt werden:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung des Betroffenen;
  • unsichere Speicherung personenbezogener Daten, die zu einem Zugang, zur Löschung oder Kopierung personenbezogener Daten durch unbefugte Dritte führte;
  • unzureichende schriftliche Einwilligung des Betroffenen. Eine Einwilligung gilt als unzureichend, wenn sie nicht alle Informationen gemäß dem Datenschutzgesetz enthält. Hierzu gehören der Name, Vor- und Vatername des Einwilligenden, die Passangaben, Angaben zum datenverarbeiteten Unternehmen, Ziele der Datenverarbeitung, Liste der personenbezogenen Daten, die gespeichert werden, wie diese personenbezogenen Daten genutzt werden, die Geltungsdauer der Einwilligung sowie die Unterschrift des Betroffenen. Fehlen Angaben, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu RUB 75.000 verhängt werden;
  • Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, eine Datenschutzrichtlinie auszuarbeiten und diese zu veröffentlichen oder auf andere Weise die Möglichkeit des uneingeschränkten Zugangs zur Datenschutzrichtlinie sicherzustellen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu RUB 30.000;
  • Die Betroffenen haben nach dem Datenschutzgesetz eine Reihe von Rechten und können z. B. vom Unternehmen Informationen fordern, wie die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, oder aber auch die Sperrung oder Löschung bzw. Korrektur der Daten. Kommt das Unternehmen den Forderungen nicht nach, kann ein Bußgeld von bis zu RUB 45.000 verhängt werden.

Die Bußgelder für Verstöße gegen die Datenschutzregeln können allgemein RUB 15.000 bis RUB 75.000 pro Ordnungswidrigkeit betragen. Bisher betrug das maximale Bußgeld RUB 10.000 pro Ordnungswidrigkeit. Durch die Erhöhung soll der Schutz der Betroffenen verbessert werden. Die Bußgelder sind im Vergleich zu westeuropäischen Standards aber nach wie vor eher gering. In Deutschland können die Bußgelder bis zu EUR 300.000 betragen, in Italien gar bis zu EUR 1,5 Mio.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, die rechtlichen Anforderungen an personenbezogene Daten stets einzuhalten. Dies gilt nicht nur z. B. bei Abschluss eines Arbeitsvertrags, sondern auch danach. Hierfür sollte jedes Unternehmen über eine entsprechende Datenschutzrichtlinie verfügen und die Einwilligung der Betroffenen vorlegen.


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