Bußgeldverfahren vom Umweltbundesamt wegen Verstoß Batteriegesetz und Elektrogesetz bei E-Zigaretten

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Bei dem Vertrieb von E-Zigaretten, insbesondere mit Batterie oder Akku, gibt es gleich zwei Registrierungspflichten des Herstellers, nämlich zum einen nach Elektrogesetz, zum anderen nach Batteriegesetz.


Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes oder Batteriegesetzes ist das Unternehmen, das die Produkte erstmalig in Deutschland auf dem Markt bereitstellt, somit der Importeur.


Der sogenannte Vertreiber, d.h. der Verkäufeer, darf Elektrogeräte nicht anbieten oder verkaufen, wenn keine Registrierung nach Elektrogesetz oder Batteriegesetz vorliegt. Zuständig ist die Stiftung elektro-altgeräteregister (Stiftung ear). Bei der Stiftung ear kann online abgefragt werden, ob für einen Hersteller oder ein Produkt eine Registrierung nach Elektrogesetz (siehe hier) oder Batteriegesetz (siehe hier) vorliegt.


Umweltbundesamt leitet Verfahren gegen Verkäufer von E-Zigaretten mit Akku ein


Wieder einmal ist mir in meiner Beratungspraxis eine Anhörung als Betroffener wegen einer Ordnungswidrigkeit vom Umweltbundesamt vorgelegt worden. Einem Internethändler wird vorgeworfen, Einweg-E-Zigaretten angeboten zu haben, ohne dass für die Produkte eine Registrierung nach Elektrogesetz oder Batteriegesetz vorliegt.


Zusammen mit der Anhörung wird dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben, sich zum Vorwurf zu äußern. Von Interesse ist für das Umweltbundesamt insbesondere, wie viele Geräte verkauft worden und insbesondere, was mit den Elektrogeräten verdient wurde.


Als Betroffener in einem Bußgeldverfahren haben Sie das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ich als Rechtsanwalt vertrete regelmäßig Mandanten gegenüber dem Umweltbundesamt. Im Rahmen einer Vertretung erhalte ich Akteneinsicht, d.h. den gesamten Vorgang, der dem Umweltbundesamt vorliegt.


Eine Stellungnahme und Einlassung gegenüber dem Umweltbundesamt sollte nur erfolgen, wenn der Sachverhalt genau geklärt ist.


Insbesondere muss geklärt werden, ob im Rahmen der Lieferkette durch den Importeur oder Hersteller oder den Großhändler eine Registrierung nach Elektrogesetz bzw. Batteriegesetz vorliegt.


Dabei reicht unter Umständen eine Registrierung für sich genommen nicht aus, die Registrierung muss auch ordnungsgemäß sein. Hierzu gehört, dass die Marke (Bezeichnung) unter der die Einweg-E-Zigarette angeboten wird, auch korrekt registriert ist.


Häufig übersehen wird, dass ein Internet-Händler, der Elektrogeräte (dazu gehören auch E-Zigaretten) aus dem EU-Ausland selber importiert, in diesem Fall zum Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes oder Batteriegesetzes wird. In diesem Fall ist eine eigene Registrierung bei der Stiftung ear notwendig.


Die Bußgelder, die für den Fall eines Verstoßes gegen  das Elektrogesetz oder Batteriegesetz drohen, können erheblich sein, nämlich bis zu 100.000 €. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt, dass das Bußgeld höher sein soll als der erzielte Gewinn. Vor diesem Hintergrund kann es sehr schnell sehr teuer werden, wenn der Betroffene oder die Nebenbeteiligte in einem Bußgeldverfahren ohne anwaltliche Unterstützung den Anhörungsbogen an das Umweltbundesamt übersendet.


Ich berate und vertrete Sie bei einem Bußgeldverfahren des Umweltbundesamtes gegen  Sie als Betroffener oder als Nebenbeteiligter wegen eines Verstoßes gegen das Elektrogesetz oder Batteriegesetz.   


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit vielen Jahren Gewerbetreibende, insbesondere Internethändler .

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie die eine Anhörung vom Umweltbundesamt erhalten?


Wenn Sie auch eine Anhörung vom Umweltbundesamt erhalten haben, weil sie angeblich gegen das Elektrogesetz oder Batteriegesetz verstoßen haben sollen, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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