Tipps aus der Praxis: Anhängen an ASINs bei Amazon: Wie Sie eine Abmahnung und rechtliche Probleme vermeiden

  • 6 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Johannes Richard, Experte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, informiert über häufige Probleme beim Verkauf über Amazon, die durch die Nutzung der Artikelbeschreibungen anderer Händler (ASIN) entstehen, und bietet Lösungsansätze, um rechtliche Risiken zu minimieren. Er betont die Wichtigkeit der korrekten Zuordnung und Überprüfung der ASINs zu den angebotenen Produkten, um Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlicher oder markenrechtlicher Verstöße zu vermeiden. Weiterhin weist er auf die Haftung der Händler für den Inhalt und die rechtlichen Informationen in den genutzten ASINs hin und empfiehlt regelmäßige Kontrollen, um Veränderungen zu erkennen. Zudem spricht er über die spezifischen Risiken bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen durch falsche oder unrechtmäßig genutzte Produktbilder und -beschreibungen. 

Seller, die über Amazon verkaufen, nutzen in der Regel bereits vorhandene Artikelbeschreibungen (ASIN) bei Amazon.

Aus vielen Jahren Beratungspraxis im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere für Internet-Händler bei Amazon, ergeben sich immer wieder ähnliche Probleme, die teure Rechtsfolgen haben können.

Nachfolgend gebe ich Ihnen eine Übersicht über häufige Probleme beim Anhängen an eine ASIN bei Amazon und wie man sie vermeiden kann.

Zum Produkt passende ASIN verwenden  

Dieser Hinweis klingt zunächst profan, er ist es jedoch nicht. In der Praxis erfolgt die Auswahl einer ASIN häufig auf Grundlage der EAN/GTIN des Produktes. In der Regel ist eine ASIN mit einer bestimmten EAN verknüpft.

Diese Zuordnung muss zum einen nicht richtig sein, zum anderen können bereits bei Auswahl der ASIN Fehler passieren. Folge ist, dass im Falle einer Bestellung ein ganz anderes Produkt ausgeliefert wird, als beschrieben. Dies kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Folge haben, wie aber auch einen Markenrechtsverstoß, wenn z. B. in der ASIN ein Markenprodukt angeboten wird und kein Markenprodukt ausgeliefert wird.

Wir empfehlen daher zu überprüfen, ob die ausgewählte ASIN auch tatsächlich zum Produkt passt.

Haftung für die Inhalte bzw. fehlende Informationen der genutzten ASIN

Obwohl der Amazon-Händler, der eine ASIN nutzt, unter Umständen diese ASIN gar nicht selber angelegt hat, haftet er vollumfänglich für deren Inhalt.

Es gibt in diesem Bereich unterschiedliche Problemfelder:

Gegebenenfalls stehen in der ASIN Informationen, deren Existenz bereits wettbewerbswidrig sind, wie z. B. die Werbung mit einer Garantie, ohne eine Erläuterung der kompletten Garantiebedingungen oder sonstige wettbewerbswidrige Aussagen, wie z.B. „CE-geprüft“.

Ein weites Feld sind zudem fehlende rechtliche Pflichtinformationen, z. B. über die Energieeffizienz, Pflichtinformationen beim Angebot von Lebensmitteln, Spielzeug, Bioziden oder Chemieprodukten.

Jeder Amazon-Verkäufer, der eine derartige ASIN nutzt, haftet ganz grundsätzlich für den Inhalt der ASIN.

Auch hier gilt: Überprüfen Sie, ob sämtliche rechtlich notwendigen Informationen in einer ASIN enthalten sind.

Grundsätzliches Problem bei Amazon: Verkäufer mit Schreibrechten oder auch Amazon können ASINs verändern.

Ein häufiges Problem ist ganz grundsätzlich, dass der Inhalt einer ASIN, z.B. zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Verkäufer diese erstmalig nutzte in Ordnung war, jedoch die ASIN später geändert wurde.

Hier sind viele Konstellationen denkbar: Entweder wird der Inhalt des Lieferumfangs, z. B. durch einen Set-Produkt abgeändert, rechtliche Informationen werden entfernt (ein Schelm, wer Böses dabei denkt), oder unzulässige Informationen hinzugefügt.

Wer auch immer diese Änderung an der ASIN vorgenommen hat, hat dabei unter Umständen keine bösen Absichten (was natürlich jedoch auch nicht ausgeschlossen werden kann).

Eins der größten rechtlichen Risiken beim Verkauf über Amazon ist nach unserer Erfahrung die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass Dritte eine ASIN abändern, während ein Händler dieses Angebot nutzt.

Für den Verkauf genutzte ASINs sollten daher regelmäßig überprüft werden. Im Zusammenhang der Einhaltung von gerichtlichen Unterlassungstiteln, die Amazon betreffen, fordert die Rechtsprechung eine werktägliche Überprüfung.

Es liegt auf der Hand, dass eine manuelle Überprüfung wenig Sinn macht. Es gibt jedoch Software-Anbieter, die bei einer inhaltlichen Änderung einer ASIN sofort Alarm schlagen.

Markenrechtliche Probleme bei Nutzung einer ASIN

Viele Amazon-Verkäufer möchten gerne exklusiv bei Amazon verkaufen. Allgemein gesprochen ist dies möglich, wenn in einer ASIN etwas angeboten wird, was nur ein bestimmter Verkäufer im Falle einer Bestellung auch ausliefern kann. Dies wird in der Regel dadurch gewährleistet, indem einem Produkt ein weiteres Produkt, nämlich ein Markenprodukt des Verkäufers z. B., beigefügt wird (Set-Angebot oder Bundle genannt).

Häufig sind diese Bundle-Angebote nicht auf dem ersten Blick zu erkennen, insbesondere wenn der Set-Bestandteil aus der Artikelüberschrift oder dem Artikelbild nicht deutlich wird. Zum Teil kann es auch eher versteckte Hinweise in den Bulletpoints geben, dass der Lieferant des Produktes der angebotenen ASIN ein bestimmter Händler ist.

Auch in diesem Zusammenhang beobachten wir immer wieder, dass eine Artikelbeschreibung ursprünglich kein Bundle war und ein Set-Bestandteil später durch einen Händler mit Schreibrechten hinzugefügt wurde.

Auch hier gilt es, die genutzte ASIN sorgfältig auszuwählen und zu überprüfen und am besten mittels einer Software unter Beobachtung zu halten.

Grundsatz: Was angeboten wird, muss auch im Falle einer Bestellung geliefert werden.

Der Kunde schließt einen Kaufvertrag über das konkrete in der ASIN beschriebene Produkt in exakt der Ausstattung, Farbe und dem Lieferumfang, wie dort beschrieben.

Wird etwas anderes ausgeliefert, ist das Angebot irreführend und kann zum Gegenstand einer Abmahnung werden.

Hier muss man im Übrigen genau hinschauen: Es gibt bei Amazon viele identisch aussehende Produkte, die unter verschiedenen Markennamen (man spricht hier von sogenannten White Labeling) angeboten werden. Auch wenn Sie im Falle einer Bestellung das identische Produkt vom gleichen Hersteller, jedoch ohne die im Angebot genannte Marke ausliefern, kann es schnell markenrechtliche Probleme geben. Zum Problem wird in diesem Zusammenhang, dass es bei Amazon kaum noch ASINs ohne die Angabe einer Marke gibt.

Urheberrechtsverletzung

Bei einer bereits vorhandenen ASIN gibt es immer Produktbilder. Der Händler, der die Produktbilder für eine ASIN bei Amazon hochgeladen hat, überträgt Amazon damit auch die entsprechenden Nutzungsrechte. Falls derjenige, der die Bilder bei Amazon hochgeladen hat, nicht der Urheber der Bilder war oder entsprechende Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung bei Amazon nicht hatte, kann ein Anhängen an eine derartige ASIN eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Rechtsprechung, ob in diesem Fall der anhängende Händler für die Urheberrechtsverletzung haftet, ist sehr unterschiedlich.

Hier kann sich ein Amazon-Verkäufer nur darauf verlassen, dass es mit den Urheberrechten keine Probleme gibt. Eine Urheberrechtsverletzung ist in der Regel im Vorfeld nicht zu erkennen.

Abmahnung wegen Amazon erhalten – was tun ?

Wenn ein Amazon-Verkäufer aufgrund seiner Angebote bei Amazon abgemahnt wird (sei es wettbewerbsrechtlich oder markenrechtlich), ist immer Vorsicht geboten. Die geforderte Unterlassungserklärung geht häufig über den konkret abgemahnten Sachverhalt hinaus. Das größte Problem in der Praxis ist nach unserer Erfahrung die Tatsache, dass man sich nach unserer Erfahrung nie ganz sicher sein kann, dass, anders als z.B. im eigenen Internetshop oder bei eBay, nicht Dritte von Ihnen genutzte ASINs abändern. Es fehlt somit die völlige Kontrolle über den Inhalt von genutzten ASINs.

Dies sollte bei der Frage, wie auf eine Abmahnung, die Amazon-Angebote betrifft, reagiert werden sollte, immer berücksichtigt werden.

Ich berate Sie bei einer Abmahnung wegen Ihrer Amazon-Angebote.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Internethändler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung wegen ihrer Angebote bei Amazon erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen ihrer Angebote bei Amazon, sei es Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.


Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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