Bußgeldverfahren – was tun?

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Geblitzt? Rausgewunken? Post von der Bußgeldbehörde?

Wurden Sie geblitzt und haben nun einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Oder wurden Sie angehalten und es ist ein Verfahren eingeleitet worden? Waren Sie in einen Unfall verwickelt und auf der Unfallmitteilung ist vermerkt, dass die Sache an die Bußgeldbehörde abgegeben wird?

Nicht akzeptieren, prüfen lassen

In Bußgeldverfahren sollten Sie sich immer wehren, sobald es um einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geht. Gerade nach der Umstellung des Punktesystems, nach der schon bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Außerdem ist gerade ein „sauberer“ Fahreignungsregisterauszug – also keine Eintragung = 0 Punkte – ein starkes Argument für eine Verfahrenseinstellung.

Zahlreiche Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung

Es gibt zahlreiche Ansätze: 

  • Ist der Fahrer zu identifizieren? 
  • Sind die Förmlichkeiten eingehalten worden? 
  • Ist Verjährung eingetreten? 
  • Ist die Akteneinsicht vollständig? Hier gibt es oft große Versäumnisse in der Praxis. So hat jüngst der Saarländische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass es verfassungswidrig ist, wenn er Großteil der Messdaten – wie dies üblich ist – vorenthalten wird.
  • Bestehen sachliche oder rechtliche Bedenken gegen die Messung und Auswertung? Messgeräte müssen ordnungsgemäß zugelassen sein. Sie müssen wirksam geeicht sein. Außerdem müssen sie richtig bedient werden. Immer wieder kommt es dazu, dass diese Erfordernisse nicht eingehalten werden.

Fehler zum Nachteil des Bürgers sind nicht die Ausnahme, sondern an der Tagesordnung.

„Aber der Vorwurf ist doch richtig…“

Dieses Argument hören wir immer wieder.

Stimmt es denn? Wissen Sie wirklich, ob Sie 20 oder 21 km/h, 25 oder 26 km/h zu schnell gefahren sind, was einen großen Unterschied ausmachen kann?

Wissen Sie überhaupt wirklich, dass Sie zu schnell gefahren sind? Aus Köln ist ein Fall bundesweit bekannt geworden. Dort wurde den Betroffenen vorgeworfen, die angeblich zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h überschritten zu haben. Der weit überwiegende Teil hat sich nicht gewehrt. Später hat sich herausgestellt, dass dort 80 km/h erlaubt waren.

Wahrscheinlich lautet das Argument demnach eher „Das wird schon richtig sein…“. Das ist ein Irrglaube.

Dies gilt genauso bei anderen Verstößen. Wenn es um einen Rotlichtverstoß geht, geht es oft um 1 Sekunde. Außerdem geht es darum, dass die vorgeschaltete Gelbphase richtig war. All dies werden Sie seriös und sicher nicht wissen.

Rechtsstaatlichkeit – Ihr Anspruch

In einem Rechtsstaat ist es so, dass eben nicht nur für Sie Vorschriften gelten, sondern auch für Bußgeldbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Es ist Ihr gutes Recht, darauf zu bestehen, dass diese eingehalten werden.

Es ist ein hohes Gut, dass Sie gegen Behördenentscheidungen vor Gericht ziehen können. Genauso, dass Sie nur aufgrund eines rechtsstaatlichen Verfahrens und rechtmäßiger Beweise in einem gesetzlich geregelten Verfahren verurteilt werden können. Nehmen Sie es in Anspruch.

Verteidigung – aber professionell

Allerdings sollten Sie sich professionell verteidigen lassen. Von den vielfach propagierten und erschreckend oft praktizierten „Tricksereien“, z. B. eine falsche Person als Fahrer zu benennen, können wir nur dringend abraten. Sie machen sich damit der falschen Verdächtigung strafbar, die andere Person ggf. wegen Beihilfe hierzu und wegen (versuchter) Strafvereitelung.

Schweigen Sie und beauftragen Sie einen Fachmann

Sie sollten bei einer Polizeikontrolle nichts sagen und auf einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid nicht selbst reagieren.

Stattdessen beauftragen Sie einen Fachmann. Als Fachanwalt für Strafrecht (der auch das Bußgeldrecht umfasst), der sich speziell zum Bußgeldrecht regelmäßig fortbildet, bin ich qualifiziert. Ich verfüge über eine sehr große Erfahrung in Bußgeldverfahren. Und ich arbeite eng mit technischen und informationstechnischen Sachverständigen (von der VUT Sachverständigengesellschaft, deren Partneranwalt ich bin) zusammen. Aus meiner Sicht ist dies angesichts der immer komplexeren Messsysteme heutzutage unabdingbar.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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