Kürzungen durch gegnerische Kfz-Haftplichtversicherung

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Nach einem fremdverschuldeten Unfall kommt es immer wieder dazu, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung zwar die Haftung anerkennt. Und auch etwas zahlt. Aber nicht alles, was in dem Sachverständigengutachten angegeben ist. Sondern Kürzungen vornimmt. Aus unterschiedlichsten Gründen. 

Mit zweien dieser Gründe bzw. dieser vermeintlichen Gründe befasst sich dieser Ratgeber näher.

Umsatzsteuer Wertminderung

Vermehrt wird die Wertminderung, die der Sachverständige ermittelt hat, nicht voll bezahlt mit der Begründung, es sei die Umsatzsteuer abzuziehen.

Nach der bisherigen Rechtsprechung ist dies rechtlich falsch (u.a. AG Aachen, AG St. Goar, AG Cham,  AG Coburg,  AG Haßfurt, mit zum Teil sehr überzeugender Begründung).

Lassen Sie sich einen solchen Abzug nicht gefallen.

UPE-Zuschläge

Zuschläge auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller ("UPE") bei nach dem Sachverständigengutachten notwendigen Ersatzteilen werden bei fiktiver Abrechnung sehr häufig abgezogen.

Es ist in der Rechtsprechung allerdings anerkannt, dass auch bei der fiktiven Schadensberechnung die UPE-Aufschläge einer markengebundenen Fachwerkstatt zu berücksichtigen sind. Jedenfall gilt dies für die Gerichte in Aachen, Köln und Düsseldorf. Es reicht nach deren Rechtsprechung nämlich aus, dass die UPE-Aufschläge im Falle einer Reparatur sehr wahrscheinlich anfallen. Eine Reparatur ist nicht erforderlich. Alles andere würde das Recht zur fiktiven Abrechnung unzulässig beschneiden.

Auch hier sollten Sie einen Abzug nicht einfach hinnehmen.



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