BVerwG: Grundsätzlich kein direkter Fahrerlaubnisentzug bei erster Fahrt unter THC-Einfluss

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat in einem neuen Urteil entschieden, dass bei der ersten Autofahrt unter Einfluss von Cannabis und einem unregelmäßigem Konsumverhalten nicht automatisch und ohne weitere Erwägungen die Fahrerlaubnis entzogen werden darf (Urteil v. 11.04.2019, Az.: 3 C 13.17). Damit tun sich für Betroffene, die gelegentlich Cannabis konsumieren, neue Chancen auf: Mit Hilfe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bekommt man nunmehr in der Regel die Möglichkeit zu beweisen, dass man trotz des vorgefallenen Cannabiskonsums zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, sodass man seine Fahrerlaubnis behalten darf.

Seit 2011 nimmt der Cannabiskonsum in Deutschland stetig zu. Begleitet wird dieser Trend momentan zusätzlich von der hitzigen politischen Debatte, ob Cannabis in Deutschland legalisiert werden soll oder nicht. Mit der Anzahl der Konsumenten steigt auch die Anzahl der Fälle, in welchen unter Einfluss von Marihuana Auto gefahren wird. Gerät man dann mit THC im Blut in eine Verkehrskontrolle, hat man wie in anderen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren schnell ein langwieriges und teures behördliches Verfahren am Hals, bei welchem häufig der Führerschein in Gefahr ist.

BVerwG urteilt wann die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis angemessen ist 

Das Bundesverwaltungsgericht klärte nun in einem neuen Urteil die Frage, ob bei der ersten Fahrt unter Cannabiseinfluss und gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis ohne weitere Maßnahmen entzogen werden darf, wenn ein bestimmter THC-Wert im Blut überschritten worden ist. Die klare Antwort der Richter lautet: Nein. Nur bei regelmäßigem, das heißt nahezu täglichem Konsum von Cannabis gelte der Fahrer automatisch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine einmalige Drogenfahrt und gelegentlicher Konsum reiche dafür generell nicht aus, auch wenn die THC-Konzentration bei der Kontrolle hoch gewesen sei.

Löst die neue Entscheidung alle Probleme rund um die Fahrerlaubnis?

Doch Vorsicht: Wird oder wurde man das erste Mal mit THC im Blut hinter dem Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt, heißt das nach dem neusten Urteil des BVerwG nicht, dass man eine Garantie hat, seine Fahrerlaubnis behalten zu dürfen und alle Probleme in diesem Zusammenhang aus der Welt geschafft sind. Im Grunde hat das Gericht lediglich eine zusätzliche Hürde geschaffen, falls einem Gelegenheitskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. So muss eine Behörde nun bei einem erstmaligen Verstoß neuerdings in aller Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen, bevor die Fahrerlaubnisentziehung rechtmäßig ist.

MPU als neue Chance – richtige Vorbereitung ist wichtig!

Eine solche MPU ist für viele Betroffene häufig eine wichtige Chance, auch wenn ein solches Gutachten häufig mit bis zu 600 Euro zu Buche schlägt. Denn im Rahmen einer solchen Untersuchung gibt es mehrere Möglichkeiten und Ansatzpunkte, um ein positives Ergebnis zu erzielen und seine Eignung zum Führen von KFZs unter Beweis zu stellen. Gerade weil eine solche MPU aber durchaus auch negativ ausfallen und eine generelle Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann, ist eine intensive Vorbereitung und vorherige Beratung grundsätzlich immer anzuraten.

Urteil erhöht Voraussetzungen – verbesserte Ausgangslage für eine anwaltliche Verteidigung

Die Entscheidung verbessert die Ausgangslage von Cannabiskonsumenten, die unter Drogeneinfluss Auto gefahren sind und erweitert ihre Chancen. Jedoch kommt es weiterhin immer stark auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei spielen sämtliche Umstände der Kontrolle, der ermittelte THC-Wert im Blut, das detaillierte Konsumverhalten und weitere persönliche Kriterien eine oftmals entscheidende Rolle. Mit einer fundierten anwaltlichen Beratung von Beginn an können oftmals weitreichende und belastende Folgen für die Betroffenen verhindert oder abgeschwächt werden.

Unser Rechtsanwalt und Spezialist für Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Tim Geißler vertritt bereits zahlreiche Mandanten, denen ein Fahren unter Cannabiseinfluss vorgeworfen wird. Sollte Sie der gleiche Vorwurf treffen, ist es ratsam, seine Position durch einen erfahrenen Anwalt zu stärken, um etwaige Verfahrenskosten und weitere negative Auswirkungen gering zu halten. Schildern Sie uns Ihren Fall direkt über das unten stehende Kontaktfeld oder rufen Sie uns einfach an und wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

Tim Geißler

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Strafrecht


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