Cannabis auf Rezept: Krankenkassen verweigern Kostenübernahme! Anwälte geben Patienten Tipps!

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Seit März können Ärzte Cannabis legal auf Rezept verschreiben. Es kommt sogar auch eine Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenkasse für schwer kranke Patienten in Betracht. Cannabis soll dabei bei diversen Krankheiten wie Schmerzen, Multipler Sklerose, Morbus Crohn, oder sogar Krebs helfen.

Meldungen der letzten Wochen zufolge stehen aber etliche Patienten vor dem Problem, dass die Krankenkassen teilweise die Kosten nicht übernehmen wollen.

Medienberichten der letzten Wochen zufolge hat eine große Krankenkasse in einer Befragung z. B. angegeben, dass es bis vor einigen Wochen mehr als 4.000 Anfragen auf Kostenübernahme bei ihr gegeben hat. Hiervon sind ca. die Hälfte der Anträge von dieser Krankenkasse genehmigt worden.

Das bedeutet aber somit im Umkehrschluss, dass ca. 50 % der Patienten keine Kostenübernahme erhalten haben, somit eine Zahl von über tausend oder gar mehreren tausend Patienten im ganzen Bundesgebiet.

Dabei weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin und Hamburg betroffene Patienten darauf hin, dass folgende Voraussetzungen für eine Kostenübernahme von „Cannabis als Medizin“ vorliegen müssen:

  • Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen
  • Es steht keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung oder die „schulmedizinische Therapie“ ist unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen unzumutbar.
  • Die Möglichkeit auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf liegt nicht ganz fern.
  • Die Cannabis-Medizin wurde von einem Vertragsarzt verordnet.

Der Begriff „schwerwiegende Erkrankung“ ist dabei nicht abschließend, sodass hier durchaus Raum für Argumentation besteht.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB möchten betroffenen Patienten den Tipp geben, dass am besten schon der behandelnde Hausarzt bestätigen sollte, dass eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt, dass schuldmedizinische Therapien unzumutbar sind und dass er aufgrund der Behandlungsergebnisse mit Cannabis davon ausgehe, dass die Behandlung wirksam war und die Aussicht auf deutliche Verbesserung des Krankheitsbildes besteht.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte möchten Betroffene, die bereits einen ablehnenden Bescheid von ihrer Krankenkasse erhalten haben, auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass unbedingt die im Bescheid angegebene Widerspruchsfrist von in der Regel 1 Monat eingehalten werden muss.

Betroffene sollten unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten wie Widerspruch, Klage oder gar gerichtliches Eilverfahren überprüfen.

Betroffene Patienten, die Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme ihrer Cannabis-Medizin haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden. 


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